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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es soll ein 3-Parteienhaus von einer 3-köpfigen Eigentümergemeinschaft (quasi GbR) erworben werden. Nr. 1 der Eigentümergemeinschaft bewohnt bereits eine Wohnung des Objektes. Nr. 2 und 3 der Eigentümergemeinschaft wollen eine in dem Objekt vermietete Wohnung beziehen und deshalb Eigenbedarf anmelden.

Nach dem Kauf wurde innerhalb der Eigentümergemeinschaft KEINE [/u:bd1c1]Teilungserklärung vollzogen.

Frage : nach meiner Rechtsauffassung kann ein ordentliche Kündigung nach § 573 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochen werden, da (Mit-)Eigentümer Nr. 2+3 entsprechend Eigenbedarf angemeldet haben und KEINE Teilungserklärung vorliegt und demnach kein (Einzel-)Wohneigentum vorliegt sondern lediglich Miteigentum an der gesamten Immobilie. Demnach dürfte bei einer ordentlichen Kündigung eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden.

Liege ich mit meiner rechtsauffassung richtig ?
Stichwörter: welche + kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Welche Kündigungsfrist ???”

Gast Experte!

test

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