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Überbelegung
Verlangt der Mieter die Zustimmung vom Vermieter, seine Eltern in die Wohnung aufnehmen zu dürfen, kann der Vermieter widersprechen, wenn dem die Wohnungsgröße entgegensteht. Das ist der Fall, wenn fünf Personen sich zwei Zimmer teilen sollen. (BayOLG, Az. ReMiet 2/96-10/97)