Susanne
Das Gesetz ist wie immer sehr ungenau und legt sich nicht fest. Ob Du renovieren musst, hängt vom Mietvertrag ab, ob dessen Klauseln gültig sind oder nicht. Rechtssichere Auskunft kann Dir da nur ein Fachanwalt sagen, wenn er den Mietvertrag prüft. Wenn der Mietvertrag schon älter ist, ist das sicher eine gute Investition. (auch wenn man das Prüfungsergebnis vor jeder Diskussion dem VM vorlegen kann)
Ansonsten gilt: sog. starre Fristen kippen die gesamten Klauseln. Starre Fristen ergeben sich durch "muss spätestens alle x Jahre" oder "mindestens alle x Jahre". Das ist aber nur ein Anhaltspunkt, die Sache ist viel diffiziler, so dass man nicht ohne Fachberachtung auskommt!
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.