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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
seit längerem ist mir aufgefalllen, das ich meine Wohnung nicht richtig warm bekomme. Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung. Das Haus is Bj. 1944, letzte Bauveränderungen wurden Ende der 60er vorgenommen, unter anderem wurden Alurahmenfenster eingebaut.
So langsam stellt sich heraus, das die Fensterrahmen undicht sind, wenn Sogar Wind auf die Giebelseite drückt, wird sogar beim Regen das Wasser reingedrückt. Im Winter habe ich immer Eis in den Innseiten des Fensters und auf der Fensterbank.
Auch die Dachflächenfenster sind "nur" Doppelt verglast, aber keine Thermopenfenster (?).
Meine Wohnung ist 48cm² groß, und habe einen Energieabschlag von 120€. Meine Eltern wohnen im selben Haus, haben eine Wohnung, die doppelt so groß. Und meine Eltern bezahlen 125€
Habe den Vermieter darufhin angesprochen. Es haben sich auch die Handwerker sich die Fenster angesehen und stellten angeblich kein Defekt der Fenster fest, auch die anderen vorigen genannten Sachen seien völlig normal, da es sich ja um Alu Fenster handelt. Daher sieht der Vermieter es nicht ein, die Fenster zu tauschen, allerdings auf Wunsch des Mieters und gegen Mietaufschlag wäre ein Tausch Möglich, aber dafür müsste ich knapp ein viertel der Miete (252€) mehr bezahlen.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich?
Stichwörter: rechte + welche

8 Kommentare zu „Welche Rechte habe ich?”

Susanne Experte!

Meine Wohnung ist 48cm² groß[/quote:bd5ea]

Wohnst Du im Barbiehaus??? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

racerwhv

Wieso Barbiehaus?
Es gibt kleinere Wohnungen... Ist außerdem 3 ZKB......

FischkoppStuttgart Experte!

Schwer zu sagen, das Problem ist, du musst es beweisen!

1. Beweis, das Wasser sich durchdrückt. Das Darf nicht sein.
Am besten ein Foto Machen, aus erfahrung ohne Blitz! unddie Zeitung auf dem Bild nicht vergessen.
Warum Zeitung!? Ganz einfach, die Tietelstory gibt es nur an dem TAg und daher ist vor Gericht eine beweiskraft da, auch wenn das Datum nicht lesbar ist!

2. Zugige Fenster. Hier ist das Problem das Baujahr, bzw Einsatz der Fenster!
Hier musst du eine gewisse zugigkeit bauartbedingt hinnehmen!


3. Nebenkosten...
BITTE! Das ist zu viel. Hier rate ich dir, nimm die Nebenkostenabrechnung deinere Eltern, mietvertrag deiner Eltern und dann deine Unterlagen, und lass es durch einen Anwalt prüfen. Sollte! deine Wohnung Mägel haben, kann man dies auch mit den Nebenkosten beweisen! ! !

racerwhv

Na ja, als Beweis habe ich eine Videoaufzeichnung, wo man genau sieht, das eine Kerze auf der Fensterbank bei Geschlossenem Fenster ausgepustet wird. Und die Richtung der Flamme ist schwer zu beeinflussen, darauf habe ich schon geachtet.

Man hat mir geraten, sich mal eine sog. Wärmeschutzverordnung anzusehen, die brachte mich nicht weiter, zumindest ist das alles Fremdsprache für mich.

Die Fenster sind Anfang der 70er gemacht worden. Also über 30 Jahre alt. Na ja, zugigkeit hin oder her, wenn man aber eine Kerze bei geschlossenem Fenster zum auspusten bringt, ist das selbst mir zuviel.
Die Dachflächenfenster sind schon milchig geworden. Mein Vater war damals selber Dachdecke und hat diese Fenstertypen selbst verbaut und meinte, die wurden auf Spannung verbaut, weil die sich vermessen haben, aund diese wurden auch Anfang der 70er eingebaut.

Na ja, ich werd meinem Vermieter eine Letze Frist einräumen, worin ich ganz deutlich klarstelle, das ich mir von überall rechtlichen Rat holen werde. Wofür hat man schließlich eine Rechtschutz *grins*

Aber danke für die Tips!

Susanne Experte!

Meine Wohnung ist 48cm²[/b:d7c13] groß[/quote:d7c13]

Wohnst Du im Barbiehaus??? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->[/quote:d7c13]

Wieso Barbiehaus?
Es gibt kleinere Wohnungen... Ist außerdem 3 ZKB......[/quote:d7c13]

Quadratzentimeter ???? 3 ZKDB ???

racerwhv

Ja und? Wie birngt mich das rechtlich weiter?

racerwhv

Ach herje.... das seh ich ja jetzt erst..... Natürlich nicht cm² sondern m²! Zufrieden?

Susanne Experte!

Mit der Rechtschutz (hoffentlich auch mit Mietrecht) zum Fachanwalt.
Ausserdem würde ich mal die Temperatur jeweils in Zimmermitte messen und ein Protokoll anfertigen.
Eine Mindesttemperatur ist mit Heizung zu erreichen.
Eis auf der Fensterbank und innen am Fenster muss sicher niemand in seiner Wohnung hinnehmen.

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