Susanne
Meine Wohnung ist 48cm² groß[/quote:bd5ea]
Wohnst Du im Barbiehaus??? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
racerwhv
Wieso Barbiehaus?
Es gibt kleinere Wohnungen... Ist außerdem 3 ZKB......
FischkoppStuttgart
Schwer zu sagen, das Problem ist, du musst es beweisen!
1. Beweis, das Wasser sich durchdrückt. Das Darf nicht sein.
Am besten ein Foto Machen, aus erfahrung ohne Blitz! unddie Zeitung auf dem Bild nicht vergessen.
Warum Zeitung!? Ganz einfach, die Tietelstory gibt es nur an dem TAg und daher ist vor Gericht eine beweiskraft da, auch wenn das Datum nicht lesbar ist!
2. Zugige Fenster. Hier ist das Problem das Baujahr, bzw Einsatz der Fenster!
Hier musst du eine gewisse zugigkeit bauartbedingt hinnehmen!
3. Nebenkosten...
BITTE! Das ist zu viel. Hier rate ich dir, nimm die Nebenkostenabrechnung deinere Eltern, mietvertrag deiner Eltern und dann deine Unterlagen, und lass es durch einen Anwalt prüfen. Sollte! deine Wohnung Mägel haben, kann man dies auch mit den Nebenkosten beweisen! ! !
racerwhv
Na ja, als Beweis habe ich eine Videoaufzeichnung, wo man genau sieht, das eine Kerze auf der Fensterbank bei Geschlossenem Fenster ausgepustet wird. Und die Richtung der Flamme ist schwer zu beeinflussen, darauf habe ich schon geachtet.
Man hat mir geraten, sich mal eine sog. Wärmeschutzverordnung anzusehen, die brachte mich nicht weiter, zumindest ist das alles Fremdsprache für mich.
Die Fenster sind Anfang der 70er gemacht worden. Also über 30 Jahre alt. Na ja, zugigkeit hin oder her, wenn man aber eine Kerze bei geschlossenem Fenster zum auspusten bringt, ist das selbst mir zuviel.
Die Dachflächenfenster sind schon milchig geworden. Mein Vater war damals selber Dachdecke und hat diese Fenstertypen selbst verbaut und meinte, die wurden auf Spannung verbaut, weil die sich vermessen haben, aund diese wurden auch Anfang der 70er eingebaut.
Na ja, ich werd meinem Vermieter eine Letze Frist einräumen, worin ich ganz deutlich klarstelle, das ich mir von überall rechtlichen Rat holen werde. Wofür hat man schließlich eine Rechtschutz *grins*
Aber danke für die Tips!
Susanne
Meine Wohnung ist 48cm²[/b:d7c13] groß[/quote:d7c13]
Wohnst Du im Barbiehaus??? <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->[/quote:d7c13]
Wieso Barbiehaus?
Es gibt kleinere Wohnungen... Ist außerdem 3 ZKB......[/quote:d7c13]
Quadratzentimeter ???? 3 ZKDB ???
racerwhv
Ja und? Wie birngt mich das rechtlich weiter?
racerwhv
Ach herje.... das seh ich ja jetzt erst..... Natürlich nicht cm² sondern m²! Zufrieden?
Susanne
Mit der Rechtschutz (hoffentlich auch mit Mietrecht) zum Fachanwalt.
Ausserdem würde ich mal die Temperatur jeweils in Zimmermitte messen und ein Protokoll anfertigen.
Eine Mindesttemperatur ist mit Heizung zu erreichen.
Eis auf der Fensterbank und innen am Fenster muss sicher niemand in seiner Wohnung hinnehmen.