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markus7180 hat diese Frage gestellt
Moin!

Ich bin Vermieter und unser Mieter (Kellerwohnung) hat sein Fernseh permanent laut, so das man in unserem Wohnzimmer deutlich versteht was aus seinem TV kommt und in der oberen Etage hört man noch den Bass. Das verseth ich als Ruhestörung. Seh ich das richtig, das er das Fernseh eigentlich nur auf Zimmerlautstärke stellen darf? Trotz mehrmaliger Aufforderung interessiert es ihn anscheinend nicht.
Welche Rechte habe ich als Vermieter ihm gegenüber wegen der Störungen?
Stichwörter: laermbelaestigung

4 Kommentare zu „Lärmender Mieter”

Susanne Experte! 26.01.2009 13:00

Ja, Zimmerlautstärke ist das Zauberwort.

Handelt es sich um eine Einliegerwohnung oder ein 2-Fam-Haus?

markus7180 26.01.2009 22:57

Es ist eine Einliegerwohnung.

Susanne Experte! 27.01.2009 10:40

Du solltest Deinen Mieter schriftlich abmahnen.
Du hast nach §573a ein erleichtertes KÜndigungsrecht für diese Einliegerwohnung, wenn Dein Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Dann kannst Du dem Mieter unter VERLÄNGERUNG der Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Grund kündigen. (die Kündigungsfrist ist abhängig davon, wie lange der Mieter dort schon wohnt)

Susanne Experte! 27.01.2009 10:41

PS: Für diese Kündigung brauchst Du den Mieter natürlich nicht abmahnen. Die Abmahnung ist eine der Optionen.

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