Susanne 26.01.2009 13:00
Ja, Zimmerlautstärke ist das Zauberwort.
Handelt es sich um eine Einliegerwohnung oder ein 2-Fam-Haus?
markus7180 26.01.2009 22:57
Es ist eine Einliegerwohnung.
Susanne 27.01.2009 10:40
Du solltest Deinen Mieter schriftlich abmahnen.
Du hast nach §573a ein erleichtertes KÜndigungsrecht für diese Einliegerwohnung, wenn Dein Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Dann kannst Du dem Mieter unter VERLÄNGERUNG der Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Grund kündigen. (die Kündigungsfrist ist abhängig davon, wie lange der Mieter dort schon wohnt)
Susanne 27.01.2009 10:41
PS: Für diese Kündigung brauchst Du den Mieter natürlich nicht abmahnen. Die Abmahnung ist eine der Optionen.