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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Mietvertrag steht noch: Miete 700,-DM , Nebekosten 38,-DM
für eine 80 qm Wohnung im vom Verm. selbat genutzen 2 Fam-Haus.
Heizkosten und Strom werden von mir direkt an die Stadtwerke gezahlt.
Der Hausbesitzer verstarb und seine Witwe erstellte nun erstmalig eine Nebenkostenrechnung. Danach sollte für 2005 ca 400,- Euro nachzuentrichten seien. Alle Posten sind aufgeschlüsselt und wurden ggf. durch 2 Wohneinheiten geteilt. Dabei wurden 19,- Euro als monatlicher Abschlagzahlung berücksichtigt.
Frage 1: 19,-Euro für Nebenkosten ist sehr gering, aber muß ich jetzt mehr zahlen? Ist das eine Pauschale, oder ein Abschlag?
Frage 2: Müsste dafür nicht der Mietvertrag geändert werden?
Frage 3: Darf der Grundsteuerbetrag B durch 2 geteilt auch auf den Mieter umgelegt werden?
Frage 4: Hatte ich bisher Glück, da keine jährliche Nachberechnung erfolgte?
Frage 5: Erkenne ich mit meiner Zahlung diese Vorgehensweise an?
Frage 6: wie soll ich mich verhalten?

Kann mir da evtl. jemand helfen?
Stichwörter: nebenkostenneuregelung

2 Kommentare zu „Nebenkostenneuregelung?”

Susanne Experte!

1) Was steht dazu im MV? Pauschale oder Vorauszahlung?
2) Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, gibt es keine Abrechnung bzw. keine Nachzahlung. Eine einseitige Änderung seitens des VM ist nicht möglich.
3) Gibt es dazu keine Vereinbarung im MV, kann nur nach qm/Wohnfläche berechnet werden.
4) Nein, das hat mit der Vereinbarung im MV zu tun. War eine Vorauszahlung vereinbart und der VM hat keine Abrechnung gemacht, war das vielleicht Glück.
5) Nein
6) Wenn es sich nicht aus dem MV ergibt, einen Ra aufsuchen!

Aber: da in einem 2 Familienhaus der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, d.h. er kann ohne Grund mit einer verlängerten Frist von 3 Monaten zur eigentlichen Frist kündigen, muss der Mieter i.d.R. nach der Nase des VM tanzen...

fin Experte!

Bitte genau in den Mietvertrag schauen, ob Sie eine Pauschale an Nebenkosten zahlen oder eine Vorauszahlung. Haben Sie denn in den Jahren davor keine Abrechnungen erhalten? Wenn nein, dann wird es sich um eine fixe Pauschale von EU 38,- handeln.
Die 19 EU nun sind ja ca. die umgerechneten 38 DM. Das wäre dann also dasselbe.
Bei einer Pauschalzahlung bekommt man aber keine Abrechnung normalerweise.
Ändern darf die Witwe den Mietvertrag nicht.
Die Grundsteuer ist umlegbar. Hier bitte aber auch nachschauen ob das im Mietvertrag als Nebenkostenposten steht. Nachträglich dies einführen geht nicht, d.h. nur nach längerer Vorankündigung mit Zustimmung des Mieters.
Wahrscheinlich hatten Sie bisher eher Glück, dass nichts abgerechnet wurde, denn das wäre teurer als 38 DM geworden.

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