Susanne
1) Was steht dazu im MV? Pauschale oder Vorauszahlung?
2) Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, gibt es keine Abrechnung bzw. keine Nachzahlung. Eine einseitige Änderung seitens des VM ist nicht möglich.
3) Gibt es dazu keine Vereinbarung im MV, kann nur nach qm/Wohnfläche berechnet werden.
4) Nein, das hat mit der Vereinbarung im MV zu tun. War eine Vorauszahlung vereinbart und der VM hat keine Abrechnung gemacht, war das vielleicht Glück.
5) Nein
6) Wenn es sich nicht aus dem MV ergibt, einen Ra aufsuchen!
Aber: da in einem 2 Familienhaus der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, d.h. er kann ohne Grund mit einer verlängerten Frist von 3 Monaten zur eigentlichen Frist kündigen, muss der Mieter i.d.R. nach der Nase des VM tanzen...
fin
Bitte genau in den Mietvertrag schauen, ob Sie eine Pauschale an Nebenkosten zahlen oder eine Vorauszahlung. Haben Sie denn in den Jahren davor keine Abrechnungen erhalten? Wenn nein, dann wird es sich um eine fixe Pauschale von EU 38,- handeln.
Die 19 EU nun sind ja ca. die umgerechneten 38 DM. Das wäre dann also dasselbe.
Bei einer Pauschalzahlung bekommt man aber keine Abrechnung normalerweise.
Ändern darf die Witwe den Mietvertrag nicht.
Die Grundsteuer ist umlegbar. Hier bitte aber auch nachschauen ob das im Mietvertrag als Nebenkostenposten steht. Nachträglich dies einführen geht nicht, d.h. nur nach längerer Vorankündigung mit Zustimmung des Mieters.
Wahrscheinlich hatten Sie bisher eher Glück, dass nichts abgerechnet wurde, denn das wäre teurer als 38 DM geworden.