forsetis 15.08.2013 16:17
Hier wurde alles falsch gemacht, was man als Vermieter falsch machen konnte.
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1. Wurde keine Bonität geprüft.
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2. Vermietet man eine Wohnung immer komplett. D.h., dass man bei 2 Mietern nur einen Mietvertrag macht, in dem dann die Mieter namentlich genannt werden und entsprechend unterschreiben. Vorteil bei dieser GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist nämlich, dass man Mietforderungen an den stellt, der die Kohle hat. In disem Fall, wenn der eine nicht bezahlt, hat der andere damit nichts zu tun.
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Da eine Kündigung des Mieters, der nicht bezahlt, wenig Sinn macht, kann ich nur den Rat geben, sich entweder mit dem örtlichen Haus & Grundbesitzerverein, bzw. einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung zu setzen.
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Bei so vielen Fehlern, die gemacht wurden, kann ein Forum kein Patentrezept nennen.