Printi hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen.
Fast genau vor einem Jahr bin ich in meine neue Wohnung eingezogen. Das Haus in dem ich wohne ist ca. 12 Jahre alt. Jetzt gehen so langsam die Rolläden kaputt. Vor zwei Wochen z.B. im Wohnzimmer und im Bad. Den Schaden hatte ich unverzüglich meinem Vermieter gemeldet. Die Reparatur erfolgte auch prompt durch eine Fachfirma. Jetzt hat mir der Vermieter die Rechung für die Reparatur zugestellt. 80,- € soll ich dafür bezahlen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, warum ich für den Schaden aufkommen soll? Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei um die gewöhnliche Abnutzung. Im Mietvertrag steht zwar, dass ich für Instandhaltungskosten bis 75,- € aufkommen muss. Wenn ich darüber weiter nachdenke, müsste ich, wenn überhaupt für ein zwölftel der Kosten aufkommen - weil ich bis jetzt auch nur ein Jahr hier gewohnt habe (12 Jahre alt ist das Haus). Wenn jetzt noch weitere Dinge in der Wohnung durch Abnutzung kaputt gehen, muss ich dann auch dafür gerade stehen?! Das hieße ja, dass ich dem Vermieter immer alles schön bezahlen darf und er dafür ein einwandfreie Wohnung hat. Ich sehe das irgendwie nicht ein. Wer kann mir helfen? Gibt es ein Gerichtsurteil oder ein Gesetz zu meinen Gunsten.
Schon jetzt ein großes Dankeschön für Eure Hilfe.