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manniy hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe seit Jahren einen Mietsvertrag (Genossenschaft) ohne Kabelgebühren. Wünschte ich einen Kabel-Anschluss, müsse ich diesen gesondert beim Anbieter abschließen.
Nun möchte unser Vermieter Breitbandkabelanschluss anbieten und die Kosten von monatlich 10,-€ auf die Betriebskosten umlegen.
Er begründet dies mit der Mehrbelastungsklausel, die es möglich macht, nachträglich entstandene Betriebskosten unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung des Mieters umzulegen.
Darf er mir wirklich einen Breitbandkabelanschluss "unterjubeln"?

Vielen Dank für eure Antworten!

1 Kommentar zu „”

Berthelstal Experte! 21.12.2009 19:25

Wenn in Ihrem Mietvertrag allgemein festgelegt, daß Sie Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung zu zahlen haben, ist die Mehrbelastung rechtens.
Wenn allerdings die einzelnen Positionen explizit aufgeführt sind, gilt diese Mehrbelastungsklausel nicht.

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