Gast
Wenn die Fußbodenheizung nicht in allen Räumen istalliert wurde, wie Sie schreiben, so ist eine unterschiedliche Erwärmung der Räume normal.
Normal ist auch, dass bei einer Höherregelung der Heizung die Räume mit Fußbodenheizung überheizt werden.
Zwingen kann man den Vermieter nicht, dass alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet werden, dann dafür muss der Vermieter erst einmal das Geld haben. Vielleicht ist es aber in Zukunft so vorgesehen.
Im Moment können Sie sich nur mit der Tatsache abzufinden versuchen, bzw. selbstverständlich bei Ihrem Arbeitgeber um einen Heizlüfter oder besser eine mobile Elektroheizung bitten. Legen Sie ein Thermometer im Büro aus und zeigen Sie das Ihrem Arbeitgeber wenn es tatsächlich nur 18 Grad anzeigen sollte.
Susanne
Die Sache mit dem Heizlüfter ist eine Sache, weil der Arbeitgeber ja auch die Stromrechnung tragen muss.
Für Ihre Belange als Arbeitnehmer ist der Betriebsrat zuständig und daher Ihr Ansprechpartner.
Ansonsten informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft, die grosses Interesse daran hat, dass Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz nicht erkranken. Wer ist denn bei Ihnen Sicherheitsbeauftragter?