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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgendes kleine Problem tut sich bei uns auf. Vor einem Monat sind wir in ein neues Bürogebäude gezogen, das zu großen Teilen mit Fussbodenheizung und in einigen Büros mit normalen Heizkörpern beheizt werden muss. (allein das is mir schon unverständlich)

Nun ist es so, das die Räume mit Fußbodenheizung sehr warm werden und die Räume mit normler Heizung eigentlich duchgehend kalt sind. ca 16 - 18 Grad. Ok das hört sich nun erst mal warm an, aber wenn mann den ganzen Tag darin sitzt, ist es doch recht kühl. Vom Boden her zieht einem die Kälte zusätzlich noch in die Beine.

Der Vermieter war dann irgend wann mal hier und meinte wir können uns doch heizlüfter (!) ins büro stellen, denn wenn er die heizung so hoch regeln würde das es bei uns warm würde, dann würde in den büros mit fussbodenheizung schon eine sauna.

Ich kann das nicht verstehen. Ich denke das hier einfach eine fehlregelung der Heizung vorliegt. Da meine ganzen Vorgesetzten aber in warmen Räumen sitzen, interessiert sich keiner dafür. Meine Frage daher nun welche rechtliche Grundlage habe ich als Arbeitnehmer um meinen Arbeitgeber dazu zu bringen das hier etwas geschen muss?

Ich freu mich auf eine Antwort.

Gruß
NagyÂ
Stichwörter: interessierts + kalt + keinen + büro

2 Kommentare zu „Kalt im Büro und keinen interessierts”

Gast Experte!

Wenn die Fußbodenheizung nicht in allen Räumen istalliert wurde, wie Sie schreiben, so ist eine unterschiedliche Erwärmung der Räume normal.
Normal ist auch, dass bei einer Höherregelung der Heizung die Räume mit Fußbodenheizung überheizt werden.
Zwingen kann man den Vermieter nicht, dass alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet werden, dann dafür muss der Vermieter erst einmal das Geld haben. Vielleicht ist es aber in Zukunft so vorgesehen.
Im Moment können Sie sich nur mit der Tatsache abzufinden versuchen, bzw. selbstverständlich bei Ihrem Arbeitgeber um einen Heizlüfter oder besser eine mobile Elektroheizung bitten. Legen Sie ein Thermometer im Büro aus und zeigen Sie das Ihrem Arbeitgeber wenn es tatsächlich nur 18 Grad anzeigen sollte.

Susanne Experte!

Die Sache mit dem Heizlüfter ist eine Sache, weil der Arbeitgeber ja auch die Stromrechnung tragen muss.

Für Ihre Belange als Arbeitnehmer ist der Betriebsrat zuständig und daher Ihr Ansprechpartner.
Ansonsten informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft, die grosses Interesse daran hat, dass Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz nicht erkranken. Wer ist denn bei Ihnen Sicherheitsbeauftragter?

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