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rayniac hat diese Frage gestellt
guten tag ,ich lebe zur zeit in einer 2zkb wohnung und meine freundin ist nun schwanger ,wir wollen zusammen ziehen in eine wohnung in der das kind auch sein platz hat,jedoch habe ich in meinem vertrag stehen dass beide parteien für die dauer von 2 j. auf das recht einer ordentlichen kündigung verzichten ..wohne hier aber erat 1 jahr ..welche möglichkeiten habe ich nun ? ps: es ist eine wohnung einer wohnungsgesellschaft und dieseb"vereinbarung" steht in jedem derer mietverträge und ist kein "sondervermerk "der seperat unterschrieben wurde ..habe auch noch nicht dort brscheid gesagt dass ich in 3 monaten ausziehn will wollte erstmal hier fragen ..danke für eure antworten mfg rayniac

7 Kommentare zu „werde vater wohnung zu klein”

Berthelstal Experte! 28.08.2012 07:45

Wenn Sie die Wohnung allein gemietet haben, führt an dem Kündigungsverzicht kein Weg vorbei. Sie möchten nun aufgrund dessen, dass Ihre Freundin schwanger ist, Vertragsbruch begehen.
Sie unterschreiben verantwortungslos Verträge und glauben nun, das ginge Sie nichts mehr an.
Wenn Ihre Freundin nachträglich zu Ihnen gezogen ist, sehe ich sehr schwarz mit rechtlichen Möglichkeiten da rauszukommen.
Aber verzweifeln Sie nicht und suchen zuerst mal das Gespräch mit dem Vermieter. Bei Wohnungsgesellschaften ist da meist durch die Masse von Wohnungen einiger Spielraum drin um innerhalb der dieser eine andere Wohnung zu mieten. Bei Privat geht das meist nicht.

rayniac 28.08.2012 10:41

zuerst einmal möchte ich sie bitten meine fragen objektiv zu beantworten und mich nicht als verantwortungslos oder dergleichen zu bezeichnen denn ich versuche mich weder hinterrücks aus dem vertrag zu tricksen oder sonst etwas ..ich wollte lediglich einen rat welche möglichkeiten ich habe z.b sonderkündigungsrecht oder so in der art ...zweitens konnte vor einem jahr noch niemand erahnen dass meine freundin schwanger wird ,so kanns nunmal eben gehen im leben und ich würde es alles andere als verantwortungslos bezeichnen wenn ich als vater in spe dafür sorgen will das meine künftige familie genug lebensraum zur verfügung steht ..der in meiner jetzigen wohnung nunmal nicht da ist ..evtl haben sie mich falsch verstanden ,nix für ungut mfg rayniac

Berthelstal Experte! 28.08.2012 14:38

"zweitens konnte vor einem jahr noch niemand erahnen dass meine freundin schwanger wird", und genau deswegen hätten Sie einen Kündigungsverzicht nicht unterschrieben dürfen.
Genau das führt zu einem angestrebten Vertragsbruch.

rayniac 28.08.2012 19:28

ehrlich gesagt fühl ich mich langsam veräppelt von ihnen ..oder sie verstehen wirklich immernoch nicht ganz mein anliegen..die schwangerschaft war nicht geplant ! ..da wir aber nicht abtreiben wollen werden wir das kind also bekommen ..wieso hätte ich den vertrag also nicht unterschreiben sollen !?

forsetis Experte! 28.08.2012 20:30

Auch wenn die Schwangerschaft nicht geplant war, ist sie dennoch eingetreten. Daran war aber mit Sicherheit Ihr Vermieter nicht beteiligt. Also warum soll er einer Kündigung zustimmen, wenn der Vertrag etwas anderes aussagt. Das Recht ist also auf Seiten des VM. Vielleicht können Sie sich ja irgendwie "frei kaufen"?

Und Ihr Hinweis, dass die Klausel mit dem Kündigungsverzicht in allen Verträgen so steht ist doch auch okay, denn diese Vereinbarungen können bis zu 4 Jahren gültig sein, ohne dass es einer besonderen Zustimmung bedarf.

rayniac 28.08.2012 20:40

haha natürlich war er nicht dabei beteiligt ..aber sowas kann eben passieren ...die wohnung ist trotz allem zu klein für 2 personen und ein kind ..nicht auszumalen welches chaos hier herschen würde..tja dann bleibt mir wohl nur das sog. arschkriechen bei den herrschaften der wohnungsgesellschaften und die hoffnung dass ich an ihre menschlichkeit appelieren kann ..komme was wolle hier können wir nicht leben und sollte ich die ordentliche kündigung nicht durchbekommen muss ich wohl dafür sorgen dass ich fristlos gekündigt werde ..hab ein paar nette nachbarn die bestimmt einen getürkten beschwerdebrief wegen extremer ruhestörung oder so etwas einreichen würden auf mein bitten hin ..normalerweise ist das eine unart ich weiss aber für meine familie tu ich alles..danke trotzdem für ihre ratschläge ..mfg

Berthelstal Experte! 29.08.2012 16:07

"dann bleibt mir wohl nur das sog. arschkriechen bei den herrschaften der wohnungsgesellschaften".
Versuchen Sie das, es ist rechtlich die einzige Möglichkeit.
Vielleicht klappt es doch noch, das Ihnen Zucker in den Arsch geblasen wird und Ihr Anspruchsdenken befriedigt wird. Vielleicht helfen da auch ein paar kleine Vertragsbrüche, mit denen man "nachhelfen" kann besgate "Herrschaften" das fürchten zu leeren.

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