Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

von meinem derzeitigen Vermieter habe ich einen Eigentumswechsel relativ formlos (kopiertes Schreiben, Unterschrift ist auch kopiert und nicht Original) mitgeteilt bekommen.

Generell habe ich dazu folgendes gefunden:

Der Vermieter kann die Mietsache während der Mietzeit auf einen Dritten übertragen, also zum Beispiel ein Haus verkaufen, ohne das dadurch der Mietvertrag betroffen wird. Der Mietvertrag geht dann mit dem Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten über. Der neue Eigentümer ist mit dem Eigentumsübergang und seiner Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch berechtigt, die Miete zu verlangen. Er tritt gleichzeitig in alle Pflichten des Vermieters ein, muss also die Mietsache erhalten und Mängel beseitigen.

Nun meine Frage:
Wie muss ich denn juristisch/formal korrekt über den Eigentumswechsel informiert werden? Reicht ein formloses Schreiben meines Vermieters ohne eine Original-Unterschrift? Muss ich evtl. mit dem neuen Vermieter eine bindende Vereinbarung aufsetzen, die beide unterschreiben, dass der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer übergeht und wie bisher fortgeführt wird? Was muss ich beachten?

Danke und Gruss
Matthias Gries
Stichwörter: eigentumswechsel + mietvertrag

1 Kommentar zu „Mietvertrag und Eigentumswechsel”

fin Experte!

Der Mietvertrag hat auch weiterhin Bestand. Es muss kein neuer gemacht werden. Bei der Information reicht normalerweise aus, dass man die Mieter darüber in Kenntnis setzt. Und das ist passiert.
Mit dem alten und neuen Eigentümer wäre aber abzusprechen auf welche Kontonummer Sie künftig die Miete überweisen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.