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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen in einer 3er WG.
Im Januar 2005 habe ich eine Waschmaschine und im Dezember 2005 einen Trockner gekauft. Bisher habe ich es erlaubt, dass die Geräte von meinen Mitbewohnern mitgenutzt werden dürfen.
Muss ich ihnen die Geräte zur Verfügung stellen? Oder könnte ich deren Benutzung nun auch verbieten?
Gruß Lava
Stichwörter: andere + eigentum + freigegeben + wg

0 Kommentare zu „WG - Muss Eigentum f. andere freigegeben werden?”

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