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Spartan hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe vor ca. zwei Monaten einen Mietvertrag unterschrieben. Mein Vermieter will die Wohnung allerdings noch dieses Jahr so schnell wie möglich weiterverkaufen.
Er hat mir zwar zugesichert, dass ich dort vorerst weiter wohnen kann, falls er einen Käufer findet, aber nachdem die ganze Angelegenheit auf mich aus verschiedenen Gründen keinen allzu seriösen Eindruck mehr macht, will ich mich absichern:
Ich schreibe den Sommer über Prüfungen, und wenn mir mein Vermieter vor September kündigt, müsste ich im November hier raus, noch während meinen Prüfungen, was nicht gut wäre.
Habe ich, außer dern Berufung auf die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten noch irgendeine rechtliche Möglichkeit, den Auszug rauszuzögern?
- Blauäugig wie ich war, habe ich keinen zeitlich gebundenen Mietvertrag unterschrieben, d. h. mein Vermieter kann mir jederzeit kündigen.

Meine Prüfungen enden am 7. Dezember. Wie kann ich mir bis dahin meine Ruhe (auch im Hinblick auf mögliche Renovierungsarbeiten/Maklerbesuche etc.) verschaffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Einer, der lieber zunächst anonym bleiben will
Stichwörter: kuendigung + mieterschutz

0 Kommentare zu „Kaum eingezogen, und schon wieder raus?!”

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