Balkonexperte 18.04.2011 08:24
Vertragspartner war und ist nicht der Vormieter sondern Ihr Vermieter, der Rechtsanwalt. Gegenüber diesem hätten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages Ansprüche durchsetzen können, jetzt ist es zu spät. Denn nun heißt es angemietet wie besichtigt, zu mal durch die Zahlung der Miete Tatsachen geschaffen wurden.
Wenn Sie aus dieser Nummer raus wollen, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, letzter Miettag 31.07.
Und für die nächste Wohnung, das nächste Zimmer sollte gelten: Vor Unterschrift oder Bezug/Zahlung der Miete, Mietsache auf Schäden untersuchen, danach ist es zu spät.
visionality 02.05.2011 16:07
Such einen Kompromiss mit deinem Vermieter. Das ist übrigens nicht zwingend der Anwalt (falls das der Wohnungseigentümer ist) sondern ggf. der Hauptmieter, der ein Zimmer an dich untervermietet. Da anscheinend alle außer dir gemeldete WG-Mieter sind, riecht das ein bisschen, als wärst du "heimlich" untervermietet, insofern könnte dein Vermieter durchaus Interesse daran haben, dir entgegen zu kommen.