Rano
Nach Mietrecht müßte die von Dir genannte 'Erklärung/Einverständnis zur Sanierung' bereits eine Ankündigung einer Modernisierung mit nachfolgender Mieterhöhung sein. Bzgl. der Mieterhöhung hast Du also recht.
Du kannst Dich aber nicht gegen eine Massnahme wehren und verweigern, die der übrigen Mieterschaft Vorteile bringt. Eine Wärmedämmung an der Fassade und die Montage eines modernen, energiesparenden Kessels gehören sicherlich[/u:aed20] dazu!!
Es wird Dir also nicht anderes übrig bleiben, als zu hoffen, daß die o.g. Massnahmen Dir eine BK-Einsparung bringen, die die Mieterhöhung wieder ausgleicht.
Oder Du mußt Dich anderweitig nach einer Billigwohnung mit Kohleöfen umschauen.
Gruß
Ralph
Meerjungfraumann
@Rano:
für den Beitrag dank ich dir. <!-- s --><!-- s -->
Selbstverständlich ist mir klar, dass ich mir der Masse anpassen muss. Mir ist auch bewusst, dass die Arbeiten wohl auch ohne mein Einverständnis statt finden und folglich die Miete steigen wird. Bezüglich BK-Einsparung bin ich (aus recherchierten Gründen) sehr skeptisch.
Meine Frage und der Sinn meines Postens lautet (wie auch in der Überschrift erkennbar <!-- s --><!-- s --> ): Ist eine Drohung, bzw. tatzächliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtens, nur weil ich nicht mit den Arbeiten einverstanden bin? <!-- s --><!-- s -->
Ich werde natürlich weder für die Sanierung hinderlich sein, noch werde ich mich der erhöhten Miete entziehen. Gegenüber Vermieter habe ich auch nichts derartiges geäußert; höchstens vermuten können diese das.
Also ich wiederhole: Ist eine Drohung, bzw. tatzächliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtens, nur weil ich nicht mit den Arbeiten einverstanden bin?
Danke
Meerjungfraumann
PS: evtl. wichtig: im Mietvertrag ist bezgl. dieser Problematik nicht festgehalten.
Susanne
Könnte passieren, denn lt. BGB muss der Mieter Instandhaltungsarbeiten etc. dulden. Allerdings steht im BGB nichts davon, dass der Mieter was unterschreiben muss. Im Gegenteil, die meisten Mieterbünde empfehlen sogar, gar nichts zu unterschreiben.
Finden dazu irgendwelche Arbeiten in Deiner Wohnung statt, so brauchst Du die Handwerker nicht einzulassen, damit verweigerst Du die Duldung und der VM kann/muss auf Duldung klagen. Die Frage ist, was sich hinter dem Schreiben verbirgt, was Du unterschreiben sollst. Ist es wirklich eine Modernisierungsankündigung? Wird von einer Mieterhöhung gesprochen? Will sich der VM nur gegen Mietminderung bei Baulärm absichern?
Meerjungfraumann
Könnte passieren, denn lt. BGB muss der Mieter Instandhaltungsarbeiten etc. dulden. Allerdings steht im BGB nichts davon, dass der Mieter was unterschreiben muss. Im Gegenteil, die meisten Mieterbünde empfehlen sogar, gar nichts zu unterschreiben.
Finden dazu irgendwelche Arbeiten in Deiner Wohnung statt, so brauchst Du die Handwerker nicht einzulassen, damit verweigerst Du die Duldung und der VM kann/muss auf Duldung klagen. Die Frage ist, was sich hinter dem Schreiben verbirgt, was Du unterschreiben sollst. Ist es wirklich eine Modernisierungsankündigung? Wird von einer Mieterhöhung gesprochen? Will sich der VM nur gegen Mietminderung bei Baulärm absichern?[/quote:ec990]
<!-- s --><!-- s --> Mietminderung ist ein sehr gutes Stichwort, denn aus Erfahrung weiß ich, dass die Vermieter-GmbH sehr sehr ungern auf Mietminderungen eingeht!! <!-- s --><!-- s -->
Ich gehe deshalb stark davon aus, dass sich der VM gegen Mietminderung absichern will, da die Arbeiten auch Fenster und Balkon einschließt. <!-- s --><!-- s --> Leider bin ich noch in der Arbeit und kann daher nicht genauer auf das Schreiben vom VM eingehen, werde aber morgen früh nochmals posten.
Gegen die Arbeiten komm ich wohl nicht an, aber eine Mietminderung steht mir doch zu? Kann mich jetzt der Vermieter einfach kündigen aus diesem Sachverhalt (insbesondere, wenn man an Mietminderung denkt die dem VM nicht schmeckt)??
@Susanne: danke schön! <!-- s --><!-- s -->
Rano
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Susanne
Man sollte hier unterscheiden, daher ist der Wortlaut des Schreibens wichtig:
Modernisierungs und Instandhaltung.
Modernisierung muss frühzeitig (2 Monate) angekündigt werden mit Art, Anfang und Dauer der Arbeiten, gleichzeitig mit Ankündigung einer Mieterhöhung. Das ist bei Modernisierung erlaubt, 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete. Hier hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht! Weiterhin kann er der Modernisierung widersprechen aufgrund der Härteklausel.
Instandhaltung muss der Mieter dulden, eine Ankündigung ist nur erforderlich zwecks Terminierung der Handwerker, falls diese in die Wohnungen müssen. Die Kosten trägt der Vermieter.
In beiden Fällen kann es zu Mietminderung kommen, wenn der Mieter für längere Zeit in seiner Wohnsituation eingeschränkt ist. Falls der VM wirklich kündigen wird, wenn Du die Arbeiten nicht duldest, solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
Meerjungfraumann
Ich hab mir jetzt den ganzen Schninken gestern abend nochmals durchgelesen.
Es handelt sich um eine Modernisierung mit einer anschließenden Mieterhöhung von 0,51€/qm. Diese Modernisierung wurde auch frühzeitig ordentlich angekündigt.
Da ich vor ca. ein einhalb Jahren zuvor woanders gewohnt habe (der Vermieter war der gleiche) und dort eine ähnliche Situation war bezgl. Modernisierung., werde ich diesmal nichts unterschreiben und definitiv diesmal eine Mietminderung fordern. Lustigerweise haben damals (leider erst im nachhinein erfahren) im alten Reihenhaus die hinteren Mieter auf Mietminderung geklagt und auch eine bekommen. Ich muss dann wohl auch so vorgehen.
Und trauen sollen die sich mir zu kündigen <!-- s --><!-- s -->
Einen Anwalt (zum Glück habe ich einen Rechtsschutz <!-- s --><!-- s --> werde ich auf jeden Fall mal über das ganze konsultieren.
Susanne
Wenn Du eine Rechtschutz hast, kann das nicht schaden. Nur der Fachanwalt kann feststellen, ob es sich auch tatsächlich um eine Modernisierung handelt und nicht um eine verpackte Instandhaltung. Fallen gleichzeitig Instandhaltungskosten an, müssen diese nämlich vorab herausgerechnet werden, wie auch Zuschüsse etc.
Deine Versicherung nennt Dir gern einen Mietrechtler in Deiner Nähe, oder die Anwaltskammer.
Auf Minderung musst Du nicht klagen! Du musst nur den Vermieter schriftlich informieren, dass Du aufgrund von X und Y die Miete für die Zeit der Bauarbeiten etc. minderst. Das kann aber dann Dein RA machen!
Viel Glück und starke Nerven!