Susanne 19.11.2008 10:45
Es gibt genau 3 Möglichkeiten:
1. Alle WG-Bewohner haben einen Vertrag mit dem Vermieter. Alle steheh als Mieter im MV und haften gesamtschuldnerischNachteil: rechtlich können nur alle gemeinsam kündigen. Vertragsentlassungensind nur mit Genehmigung aller Vertragspartner möglich.
2. Einer ist Hauptmieter der Wohnung und die anderen VM Bewohner sind Untermieter. Der Hauptmieter hat einen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter, die Untermieter haben Verträge mit dem Hauptmieter.
3. Jeder Wg-Bewohner hat einen eigenen separaten Vertrag mit dem Vermieter. Der Umfasst das gemietete Zimmer und die anderen Räume zur Mitbenutzung. Separate Kündigung ist möglich, in jedem seperaten Vertrag wird nur die Teilmiete des WG-Bewohners eingetragen. Machen VM eigentlich nicht so gerne.
Für alle 3 Möglichkeiten sind alle mietvertraglichen Vordrucke zu benutzen. Es gibt für Miet und Untermietverhältnisse oder WG's keine anderslautenden Mietverträge. Allerdings gibt es qualitativ unterschiedliche Vordrucke, die von Haus und Grund sind i.d.R. auf dem neuesten Stand und zu empfehlen.
Nimi 19.11.2008 11:41
Das 3te suche ich!. War bei Haus und Grund aber leider kostet dort die erstellung eines vertrages etwas. Gibt es vielleicht kostenlose alternativen?
Nimi 19.11.2008 11:41
Das 3te suche ich!. War bei Haus und Grund aber leider kostet dort die erstellung eines vertrages etwas. Gibt es vielleicht kostenlose alternativen?
Susanne 19.11.2008 14:42
Wie ich schon sagte, unterscheiden sich die vorformulierten MV für alle 3 Möglichkeiten nicht. Bei H+G gibt es m.W. einen Formularmietvertrag für 3 Euro. Du nimmst also für jeden WG Bewohner einen Vertrag und beschreibst so genau wie möglich, was gemietet wird.