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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage zu unserer Betriebskostenabrechnung.

Aus dieser geht hervor, dass sämtliche Nebenkosten nach der II. Berrechnungsverordnung abgerechnet werden. Allerdings in Einheiten. Ich frage mich nun, ob nach Wohneinheiten pauschal abgerechnet werden kann oder ob die II BV einen Verteilerschlüssel vorsieht nach Quadratmeterzahl oder pro Kopf.

Wer mir weiterheöfen kann...Dem wäre ich sehr dankbar.

Viele liebe Grüße
Stichwörter: berrechnungsverordnung + ii

0 Kommentare zu „II. Berrechnungsverordnung”

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