Gast
Hat denn hier niemand eine Idee dazu?
Es ist wichtig, denn der Vermieter möchte eine Nachzahlung von 400 Euro haben. Muß ich die wirklich ganz allein blechen?
Gast
Hallo,
auf jedenfall Haften Sie auch für Ihren Mitbewohner, d.h. der Vermieter kann sich aussuchen wer die Forderung der Nebenkostenabrechnung bezahlt !
"Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner
In einer Wohngemeinschaft haftet jeder Bewohner für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Amtsgericht Paderborn urteilte, dass ein 21-jähriger Student rund 4000 Mark rückständige Miete und die Kosten der Wohnungsräumung für seinen ehemaligen Mitbewohner zahlen muss. Dieser war über Nacht verschwunden und hatte seine Möbel zurück gelassen.
AG Paderborn, 51 C 28/99 Quelle: Focus Online"
Also wird Ihr Vermieter das Geld von Ihnen verlangen, da Sie im Mietvertrg stehen, natürlich können Sie das Geld von Ihrem Ex-WG-Mitbewohner zurückverlangen !
Erstmal zahlen Sie auf jedenfall !
Gruß