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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe ein kleines Problem mit meinen Nebenkosten.

Meine Wohnung hat als 2-er WG angefangen, mittlerweile wohne ich darin mit meinem Lebensgefährten.
Der vermieter schickt seine Nebenkostenabrechnung immer fristgemäß 11 Monate und 2 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum. (Habe also immer falsche Hoffnungen, dass es vielleicht verjährt.....)

Mein damaliger Mitbewohner ist aber im November 2002 ausgezogen und mein Lebensgefährte hat als Nachmieter seinen Teil übernommen.

Wenn jetzt die Nebenkosten abrechnung für den Zeitraum von Februar 2002 bis Februar 2003 bei mir im Januar 2004 eintrudelt, muß ich dann den Anteil meines Mitbewohners von Februar 2002-November 2002 selbst tragen? Muß mein Lebensgefährte den tragen?

Ist dieser Teil der Nebenkosten verjährt, weil mein damaliger Mitbewohner vor über einem Jahr ausgezogen ist?
Stichwörter: nebenkosten + wg

2 Kommentare zu „Nebenkosten in WG”

Gast Experte!

Hat denn hier niemand eine Idee dazu?
Es ist wichtig, denn der Vermieter möchte eine Nachzahlung von 400 Euro haben. Muß ich die wirklich ganz allein blechen?

Gast Experte!

Hallo,

auf jedenfall Haften Sie auch für Ihren Mitbewohner, d.h. der Vermieter kann sich aussuchen wer die Forderung der Nebenkostenabrechnung bezahlt !

"Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner
In einer Wohngemeinschaft haftet jeder Bewohner für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Amtsgericht Paderborn urteilte, dass ein 21-jähriger Student rund 4000 Mark rückständige Miete und die Kosten der Wohnungsräumung für seinen ehemaligen Mitbewohner zahlen muss. Dieser war über Nacht verschwunden und hatte seine Möbel zurück gelassen.
AG Paderborn, 51 C 28/99 Quelle: Focus Online"

Also wird Ihr Vermieter das Geld von Ihnen verlangen, da Sie im Mietvertrg stehen, natürlich können Sie das Geld von Ihrem Ex-WG-Mitbewohner zurückverlangen !

Erstmal zahlen Sie auf jedenfall !

Gruß

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