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saraleelucas hat diese Frage gestellt
Hilfe!!

Ich weiß nicht, ob ihr mir weiter helfen könnt...
Mein Bruder ist Ende letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Ab diesem Monat hat er neue Vermieter. Die haben ihm gestern gesagt, dass er für Februar mit Sack und PAck komplet aus der WOhnung muss, dass die die komplette Wohnung Sanieren wollen... Dürfen die das einfach so? Muss man nicht eine Frist vorher einhalten und Jemanden rechtzeitig vorwarnen?
Er hat jetzt dass Problem, dass er nicht weiß, wo er so kurzfristig mit Sachen und Möbeln hin soll... LEtztes Jahr, als er dort eingezogen ist, haben die zwar gesagt, dass die irgendwann dieses JAhr vielleicht die Fenster neu machen wollen, aber nicht die komplette Wohnung inklusiv Böden, Wände, Stromleitungen und was weiß ih noch.. neu machen wollen..-.-
KAnn er sich irgenndwo Hilfe holen??
Kann er sich irgendwie dagegen wehren?

Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht einen Anhaltspunkt geben, wwie ich ihm helfen kann.. :(

Lieben Gruß, Mara

3 Kommentare zu „HILFE!! Spontane komplettsanierung der Wohnung ...!!?”

mono Experte! 11.01.2011 11:41

Der VM ist verpflichtet, eine Modernisierung MINDESTENS drei Monate vorher unter Berücksichtigung der formalen Kriterien der Paragraphen §§ 554 ( spez. & 554 Abs 3 BGB ), 559 BGB anzukündigen.

Die Einredemöglichkeiten/ Härtefallregelung und ggf. bestehende SOnderkündigungsrechte entenehmen Sie bitte den genannten Paragraphen.

Eine Ankündigung, die den formalen Kriterien nicht entspricht ist unwirksam.

Berthelstal Experte! 11.01.2011 11:48

" Gesagt mit Sack und Pack" ??
Das ist keine Kündigung. Etwas schwach, woraus ich hier was halbwegs Gescheites daher reden soll.

mono Experte! 11.01.2011 11:56

Wenn Sie mit der Materie nicht vertraut sind, sollten sie sich überlegen, einem lokalen Mieterverein beizutreten oder einen Fachanwalt zu konsultieren.

Dies hier ist lediglich ein Forum zur ersten Einordnung Ihre Anliegens. Eine notwendige Prüfung eventuell zugegangener Schriftstücke, ist an dieser Stelle weder möglich noch sinnvoll.

Sie können zunächst jedoch davon ausgehen, dass die Modernisierungsankündigung unwirksam ist - eine Duldungspflicht besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

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