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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgenden Fall:

Zum 22.08. bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, habe den Mietvertrag allerdings noch bis 31.10. erfüllt. Die Wohnung wurde so renoviert, wie vom VM gefordert und ich habe wirklich viel mehr gemacht als forderbar wäre - nur um keinen Ärger zu haben. Also ich sag nur Bearbeitung eines Terracottabodens mit Wachs und Maschine, Silikatwandfarbe, alles ordentlich geputzt usw. Es wurde ein Übergabeprotokoll mit kleineren Beanstandungen erstellt, diese wurden von mir beseitigt und dann unterschrieb der VM alles nochmal mit OK und Datum. Seit dem bekomme ich immer wieder Briefe des VM, dass hier etwas fehlt, und dort etwas nicht gut genug geputzt war usw. usw. Und dass meine Kaution erst mal einbehalten wird, weil er ja schließlich das Recht hat, sie 6 Monate zu behalten und erst mal sehen will, ob die Wände weiß bleiben.. Seit 01.12. wohnt bereits ein neuer Mieter in der Wohnung.

Ist es tatsächlich so, dass der VM meine immerhin 1500,00 Euro ohne haltbaren Grund einbehalten kann? Ich habe kein Problem damit, wenn er ca. 200 Euro für die Nebenkosten erst mal behält, wobei sich keine Nachzahlung ergeben kann, da ich über 3 Monate nicht dort gewohnt habe.

Macht es Sinn hier bereits zum Anwalt zu gehen und einen Mahnbescheid zu erstellen?

Tausend Dank
Stichwörter: enbehalten + kaution

1 Kommentar zu „Wieder mal - Kaution enbehalten”

Susanne Experte!

Ja, hat es.
Vielleicht erst mal den Mahnbescheid ohne Anwalt machen?
http://www.mahnbescheid-online.de[/url:f5198]

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