web-wohnungen 20.11.2009 14:21
Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag, dort müsste eine entsprechende Klausel stehen.
Auf alle Fälle müssen Sie es dulden, aber nicht zu willkürlichen Zeiten und ohne angemessene Absprache. Wir halten es so, das wir und langfristig anmelden und versuchen so wenig wie möglich den normalen Ablauf zu stören. Keinen vernünftigen Vermieter ist an einem vergnatzten Mieter bei einer Besichtigung mit Mitinteressenten gelegen...