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Quelle:
Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2005
Aktenzeichen: VIII R 1/03
Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2002
Aktenzeichen: 5 K 1468/01
Schlagzeile:
Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten
Schlagworte:
Bau, Bewertung, Drohverlustrückstellung, Halbfertige Bauten, Rückstellung, Teilwertabschreibung
Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5 Abs. ) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig.