Gast hat diese Frage gestellt
guten morgen!
unser vermieter hat bisher alle von uns gestellten nachmieter abgelehnt, weil diese durchweg arbeitslos waren.
In den urteilen, die ich zum thema "nachmieter" fand, stand stets nur allgemein etwas über "solvente", "objektiv zahlungsfähige" oder "zumutbare" Nach- bzw. Ersatzmieter.
Reicht Arbeitslosigkeit gemeinhin aus, so daß gilt:
Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen. (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92)[/i:b38f0][/quote:b38f0]