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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in der letzten Woche ist die Wohnungsübergabe meiner Wohnung zurück an den VM gescheitert, weil er noch Mängel erkannt hat. Diese hat er mir schriftlich gegenüber angezeigt.
Am 31.3. kam es dann zu einer weiteren Besichtigung. Ich war mit der Beseitigung der Mängel noch nicht ganz fertig, bin aber mit dem Stellvertreter des VM übereingekommen, dass ich die restllichen Mängel behebe. Dafür hat er alle bis auf einen Schlüssel übernommen.
Die genannten Mängel laut Protokoll habe ich dann erledigt und den Schlüssel an der VM übergeben.
Nun habe ich eine weitere Mängelanzeige bekommen, mit neuen Mängeln. Diese Mängel waren in der letzten Woche genausogut zu erkennen gewesen wie in dieser Woche.

Fragen:
Muss ich diese neuen Mängel nun auch beseitigen?

Muss ich für die Zeit nach Monatsende weiter Miete oder Entschädigung zahlen?

Falls ich die Mängel beseitigen muss, hier weiter Fragen:
Ich habe im Laufe meiner Mietzeit den Duschkopf gegen einen anderen, einwandfreien ausgetauscht, weil der alte defekt war. Nun bemängelt der VM, dass der Duschkopf nicht original ist. Muss ich jetzt ins Antiquitätengeschäft, um genau so einen Duschkopf zu besorgen, wie es der Vermieter haben will.

Vielen Dank für eure Antworten,

Mieter1843
Stichwörter: mängelanzeigen + schreiben + vm + wieviele

1 Kommentar zu „Wieviele Mängelanzeigen darf der VM schreiben?”

Susanne Experte!

Hallo,

ohne Übergabeprotokoll kann der Vermieter noch 6 Monate nach Vertragsende Mängel geltend machen.
Mit Übergabeprotokoll kann er im Nachhinein nicht mehr geltend machen, was dort nicht steht.
Der Vermieter müsste beweisen, dass er die Wohnung hätte zum 1.4. wieder vermieten können, sonst ist ihm ja kein Schaden (Mietausfall) entstanden, für den er Schadenersatz verlangen könnte.

Nun habe ich eine weitere Mängelanzeige bekommen, mit neuen Mängeln. Diese Mängel waren in der letzten Woche genausogut zu erkennen gewesen wie in dieser Woche[/quote:10f0c]

Da stellt sich sicher auch die Frage, wie erheblich diese Mängel sind, dass sie beim ersten Mal nicht festgestellt werden konnten. Wenn der VM seine Brille vergessen hat (etc. Ausreden gibts ohne Ende) ist dies auch nicht das Problem des Mieters.
Duschkopf: der VM muss sich nicht zufrieden geben, wenn ein Alibert-Duschkopf gegen einen Aldi-Duschkopf ausgetauscht wird. Trotzdem würde ich dem VM mitteilen, dass er für die Instandhaltung hätte aufkommen müssen, weil das Teil defekt war.

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