Susanne
Hallo,
ohne Übergabeprotokoll kann der Vermieter noch 6 Monate nach Vertragsende Mängel geltend machen.
Mit Übergabeprotokoll kann er im Nachhinein nicht mehr geltend machen, was dort nicht steht.
Der Vermieter müsste beweisen, dass er die Wohnung hätte zum 1.4. wieder vermieten können, sonst ist ihm ja kein Schaden (Mietausfall) entstanden, für den er Schadenersatz verlangen könnte.
Nun habe ich eine weitere Mängelanzeige bekommen, mit neuen Mängeln. Diese Mängel waren in der letzten Woche genausogut zu erkennen gewesen wie in dieser Woche[/quote:10f0c]
Da stellt sich sicher auch die Frage, wie erheblich diese Mängel sind, dass sie beim ersten Mal nicht festgestellt werden konnten. Wenn der VM seine Brille vergessen hat (etc. Ausreden gibts ohne Ende) ist dies auch nicht das Problem des Mieters.
Duschkopf: der VM muss sich nicht zufrieden geben, wenn ein Alibert-Duschkopf gegen einen Aldi-Duschkopf ausgetauscht wird. Trotzdem würde ich dem VM mitteilen, dass er für die Instandhaltung hätte aufkommen müssen, weil das Teil defekt war.