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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
im februar 2005 habe ich mit einen kumpel eine 85 m² große wohnung gemietet.
wir beide stehen im mitvertrag und wurden fristlos zum 17.05 2006 gekündigt, da wir die letzten 5 monatsmieten nicht gezahlt haben.
wir baten den vermieter um einen aufschub bis zum 25.05.2006.
der vermieter hat sich darauf eingelassen und uns den aufschub gewährt.
er wies uns schriftlich darauf hin, das es nach dieser fristverlängerung keine weiteren nachfrist für renovierung/instandsetzung, nachbesserung, mehr gibt, da der nachmieter zum 26.06.einzieht.
wir haben die oben genannte wohnung unrenoviert übernommen und der vermieter hat uns laminat, teppich und andere sachen zur verfügung gestellt, damit wir die wohnung renovieren können. für die zeit der renovierung mussten wir weniger miete zahlen und wir durften 14 tage früher in wohnung ohne miete zu zahlen.

lange rede kurzer sinn, ich war für paar wochen im urlaub und mein kumpel versprach mir, das er dem vermieter die wohnung im ordnungsgemäßen zustand übergibt.
es war eine weise lackierte decke in der wohnung, die wir bei einzug einfach mit normaler wandfarbe bestrichen haben. die farbe kam in letzter zeit allen ecken runter da wir die falsche farbe verwendet haben
bei einigen wänden hatten wir die tapeten entfernt und einfach mit wandbilder versehen.
der von uns verlgelegte laminat /teppichboden haben wir leider mit grazer und brandlöcher versehen.
als wir beide im urlaub waren, wurden einige türen der wohnung, durch einen einbruch stark beschädigt.
diese haben wir notdürftig geflickt und der vermieter hat sich geweigert, die türen zu reparieren. normal ist doch der vermieter verpflichtet, defekte türen zu reparieren?

mein kumpel sagt wir müssen die wohnung nicht renovieren und darum habe er es auch nicht gemacht. unter zeugen hat mein kumpel bei wohnungsübergabe ganz deutlich gesagt,
das wir keine weiteren arbeiten an der wohnung vornehmen werden. und wir auch keine von ihm beauftragten hahnwerker zahlen werden.
der vermieter sieht das nicht so und hat uns 3931 euro in rechnung gesellt.
die arbeiten hat er selber durchgeführt und hat nach zwei kostenvoranschlägen von firmen abgerechnet.

nun meine frage:
müssen wir dir die überzogene summe von 3931 euro an den vermieter zahlen?
schließlich ist er doch kein fachmann und er hat auch nicht länger wie 1,5 wochen für die renovierung gebraucht.

im mietvertrag steht, das schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, wenn sie erforderlich sind. es wurden keine zeitlichen angaben gemacht!!!!

weiterhin steht im mietvertrag das die wohnung bei auszug renoviert übergeben werden muss. die arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Stichwörter: renovierung + zahlen

1 Kommentar zu „renovierung zahlen?”

fin Experte!

Es gilt was im Mietvertrag steht und das ist einzuhalten. Von beiden Parteien. Wenn Sie Decken und Laminat beschädigt haben, dann müssen Sie das auch wieder in Ordnung bringen. Genauso wie Wände, die evtl. durch viele Bilder verunziert sind. Starre Fristen gelten nicht mehr. Beschädigungen der Wohnung, Verunstaltungen und unfachliche Arbeiten aber müssen Sie wieder in Ordnung bringen.
Wenn bei Ihnen eingebrochen wurde und die Tür beschädigt, dann müssen Sie das der Diebstahl- und Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Nehme aber mal an, Sie haben keine Versicherung dieser Art <!-- s:? --><!-- s:? -->

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