Aline002 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es geht um ein Zweifamilienhaus von dem beide Parteien vermietet sind. Eine Partie ist vom Winterdienst befreit, die andere wurde im Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet. Das Haus hat keinen öffentlichen Gehweg, nur einen Hauseingang sowie einen Stellplatz und eine Doppelgarage die jeweils zur Hälfte von beiden Parteien genutzt wird.
Hier nun meine Frage. Was/Wie muss geräumt werden? Muss die Garageneinfahrt sowie der Stellplatz des „Nachbarn“ mitgeräumt werden oder ist er für seine Garageneinfahrt sowie seinen Stellplatz selbst verantwortlich?
Vielen Dank vorab!