ralle1324 21.12.2009 20:37
ich bin vor kurzem aus meiner wohnung ausgezogen. jetzt behält der vermieter die kaution für einen schaden AUSSERHALB der mieträume ein. der schaden ist eine macke im treppenhaus für die ich nicht verantwortlich bin. darf der vermieter die kaution in diesem fall einbehalten?
Berthelstal 21.12.2009 23:16
Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter um mögliche Schäden, welche Sie verursacht haben, regulieren zu können.
Das kann auch im Treppenhaus geschehen und ist nicht an die Räume der Wohnung gebunden.