Gast
natürlich sind Reparturkosten etwas anderes als Pflege- und Wartungskosten und wenn von Pfege- und Reperaturkosten gesprochen wird sind nicht Reparaturkosten gemeint.
Leider stellt sich in der Praxis das Problem, dass Reparaturen gar nicht so selten nur aufgrund unterlassener oder unvollständiger Wartung bzw. mangelnder Pflege erforderlich werden. Sagst du nun dem Vermieter, er möge bitte einen Handwerker kommen lassen, so kannst du davon ausgehen, das ein entsprechender Vorwurf seitens des Vermieters kommt.
Also: bestell du den Handwerker, lass dir schriftlich eindeutig bestätigen, dass es normaler Verschleiß, bauartbedingeter Fehler oder dergleichen war. Bezahl die Rechnung und bitte den Vermieter, dir den Rechnungsbetrag innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu erstatten. Kommt er dem nicht nach so schreibst du ihn erneut an und erklärst die Aufrechnung mit der laufenden (Kalt-) Mietzahlung, bzw. den weiteren Zahlungen, wenn der Rechnbungsbetrag so hoch und/oder deine Miete so niedrig ist. Dies bedeutet, dass du die nächste (-n) Zahlung (-en) entsprechend kürzt.
Dann ist es Sache des Vermieters, hinter seinem Geld herzurennen und er trägt das Risiko in einem Rechtsstreit.
Gast
Hallo BodyLove,
herzlichen Dank für Deine Antwort!
Ich dachte mir schon, daß es einen Unterschied zw. Wartung & Reparatur gibt, war mir aber bei den Juristen nicht wirklich sicher.
Werde Deine Idee bzgl. der Vorgehensweise aufgreifen.
Danke!
LG
Johannes