Feffek 18.05.2009 09:34
Moin Telman,
zu Pkt. 1 : Wohngebäudeversicherung
Wenn damit gemeint ist ?Sach- und Haftpflichtversicherung für das Wohngebäude?, dann sind die generell auf die Mieter umlegbar (vgl. § 2 BetrKV Punkt 13). Das soll aber nicht bedeuten, dass du diese auch bezahlen musst! Schau bitte in deinen Mietvertrag, ob diese Kostenart dort ausgewiesen wurde (unter Nebenkosten)! Ist dies nicht der Fall, brauchst du dein Kostenanteil nicht bezahlen.
Dein Vermieter kann zwar im Laufe deiner Mietdauer Kostenarten hinzufügen, muss sich aber dann an die gesetzlichen Regelungen halten (vgl. § 556a BGB Abs. 2).
Relevant ist also, was bei dir Im Mietvertrag steht!!! Steht nix drin, brauchst du auch nicht zahlen!
Zu Pk2.: Hauptabwasserkanal/Verstopfung
Diese Kosten sind nicht umlagefähig auf die Mieter.
1. Die hier entstandenen Kosten sind der Instandhaltung zu zuordnen und somit nicht an die Mieter weiter zureichen.
2. Zzgl. Zu Pkt. 1 kommt, dass es sich hierbei um nicht wiederkehrende Kosten handelt (nähere Info gibt dir hierzu dein Mieterverein)
Lass dies am besten über den örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt prüfen.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen?
Gruß Feffek
AMAyer 18.05.2009 11:44
Achtung: Ihr VM will Sie betrügen! Sie sollten mit dieser offensichtlich falschen Abrechnung zum Mieterverein gehen. Da können die Kollegen vor Ort direkt prüfen, in welchem Umfang man versucht Sie zu betrügen.
AM