capo
Wer die Miete vollständig einbehält ist fristlos kündbar. Die Forderungen an den Vermieter haben mit der Forderungen aus der zuviel gezahlten Miete nix zu tun. Ihr könnt nur folgendes machen.
Bisherige Grundmiete durch die bisherigen angenommenen qm
neue qm-Zahl x den errechneten qm-Preis ergibt die zuzahlende Miete.
+Betriebskosten...
Das Kündigt ihr an, ab wann die gezahlt wird und gut is.
Eine Einbehaltung der vollen Miete ohne Ankündigung ist unzulässig.
Ihr werdet dann wohl die Wohnung verlieren (mit den Möbeln).
Die sache mit dem Laminat geht nicht. Die Nachmieter haben an euch zu zahlen. Das ist schließlich euer Besitz. Er versucht nur, an sein Geld zu kommen...aber so nicht!!!
Gruß,
Capo
Baerchichi
Hab auch noch ne Frage....die Toleranzgrenze um überhaupt was geltend zu machen sind ja 10%
Wenn jetzt also meine Wohnung 25% weniger qm hat als angegeben muss die Vermieterin dann die vollen 25% erstatten oder nur 15%?
capo
25%
louk
Hallo,
hab ein schwieriges Problem. Der Mieter meiner Eigentumswohnung ist mit der Mietzahlung im Rückstand (knapp 3 Mietzahlungen). Seine finanzielle Situation ist sehr angespannt und er hat zusätzlich unberechtigt Leistungen vom Arbeistamt bezogen, die zurück zu zahlen sind sowie diverse Schulden. Es ist nicht zu erwarten, dass er mit der Mietzahlung hinterher kommen wird.
Da ich auf die Mietzahlungen angewiesen bin wegen Zins, Tilgung und vorrauszahlung der Nebenkosten, kann ich es mir nicht leisten auf die Miete zu verzichten, so dass mir nichts anderes übrig bleiben wird als Ihm zu kündigen. Leider ist der Mieter seit anfang April unauffindbar und Er war seit dem auch nicht mehr in der Wohnung. Der Briefkasten läuft schon über.
Eigentlich möchte ich eine einvernehmliche Lösung, mit der beide Seiten leben können. Aber so geht es auch nicht weiter, mit der Wohnung habe ich noch nie einen Cent verdient.
Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich?
Sorry, das ich diesen Beitrag hier mit reinhänge, aber aus irgendeinem Grund erstellt das Forum keine neuen Beiträge für mich.
capo
1.Variante:
Abmahnung
fristlose Kündigung wegen Vertragsverletzung (alle bisherigen Mietzahlungen aufführen und den geschuldeten Betrag)
[wo ist die Kaution?]
übernächsten Monat ist die Wohnung frei.
2.Variante
monatelang auf Geld warten
vor Gericht die Forderungen einklagen
Pfändungen abwarten
fruchtlose Pfändung
trotz weiteren Monaten immer noch kein Geld
Mieter unauffindbar.
Ich nenne solche Mietforderungen "Abschreibungen" offiziell nennt man das Erlösschmälerungen oder uneinbringlich. Das ist das Vermieterrisiko.
Allgemein kann man von 10% uneinbringlichen Mieten ausgehen.
Das Geld ist futsch.
louk
Danke für die Antwort. Wenn ich die Kündigung zustelle, dann per Einschreiben oder wie stelle ich rechtlich sicher, dass sie zugestellt ist? Auf eine Annahmebestätigung brauche ich nicht zu setzen wenn der Mieter unauffindbar ist.
Und mal angenommen die Kündigen wird rechtswirksam, was ist dann mit den Gegenständen, die noch in der Wohnung sind? Kann ich die auf dem Sperrmüll entsorgen (sind eh nicht mehr wert als Sperrmüll)?
Drittes Problem ist der Hausschlüssel. Der gehört zu einer Schliessanlage. Wenn ich den nicht wiedersehe, müssten theoretisch einige Schlösser ausgetauscht werden die ziemlich teuer sind. Dann muss die Wohnung auch noch renoviert werden aber das ist dann ein anderes Kapitel. Die Kosten bleiben wohl an mir hängen.
capo
Da eine außerordentliche Kündigung erfolgt, reicht die normale Zustellung. Am besten als Einschreiben.
Kosten, die durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe der Mietsache entstehen, zahlt der Mieter. ( Sorry, aber so ist die Lage)
Soll heißen: Wenn der Schlüssel nicht zurückwandert, muss der Mieter alle Kosten (Schließanlage, Räumung, Miete für Möbellager,...) tragen.
Die Möbel und sonstigen Gegenstände mußt Du 6 Monate für den Mieter aufbewahren. Danach stehen sie dir zu.
Auch wenn es verlockend ist, die Möbel dürfen nicht verwertet werden. (oder verschrottet)
Sorry, aber als Vermieter mußt du die Schieflage der Rechtssprechung auf dich nehmen. Jetzt wird klar, warum der Mietspiegel so hoch ist. Alle fleißigen und regelmäßigen Mietzahler müssen das mittragen.
Wenn du die Miete zu knapp kalkuliert hast, bist du vielleicht ein guter Vermieter, aber Gewinn ist nicht...
Das hat einige Vermieter schon den Offenbarungseid gebracht...
Gruß,
Capo
louk
Danke für die Antwort.
Mit dieser Wohnung werde ich niemals auch nur einen Cent verdienen. Das habe ich mir eh schon abgeschminkt. Da müsste es schon eine Hyperinflation geben.
Für mich geht es nur noch um Schadensbegrenzung.
<b>Kann ich die Kündigung fristlos aussprechen oder muss ich Fristen einhalten?</b>
Mietspiegel anheben oder quasi nach Basel II vorgehen führt bei einem System das gekippt ist eher noch schneller zu ausfällen. Der Trend ist deflationär und die Leute haben immer weniger Kaufkraft.
Wird z.B. ein Unternehmen downgerated, muss es deutlich mehr Zinsen zahlen wenn es Anleihen ausgeben will um Kapital zu erhalten. Ist es mal auf Junkbondstatus angelangt, ist es wie ein Genickbruch. Die hohen Zinsen geben den Rest. Ford und GM haben den Hals schön in der Schlinge drin, die sich jetzt immer weiter schliessen wird.
Eine Wohnung zu vermieten ist wie russisches Roulett. Der Mietspiegel kann garnicht hoch genug sein, um den Ärger und die drohenden Verluste auszugleichen. Mich ko..zt das Thema Vermietung schon lange an. Eigentlich will ich damit nichts mehr zu tun haben. Wenn ich für die Wohnung einen halbwegs vernünftigen Preis erzielen würde, wäre sie schon längst verkauft. Wenn das so weiter geht, lasse ich die Wohnung leer stehen und hab wenigstens meine Ruhe.
capo
Tja, wenn die Mieter nicht wären, wäre das vermieten ein Kinderspiel.
ich kann das Wort Mietminderung nicht mehr hören. Bei manchen Gründen kann man nur noch lachen, aber das ist auch nur Galgenhumor.
Was D macht groß gemacht hat, streitet sich jetzt vor Gericht....
...und da sind die Wartezeiten langeeeeeee....
Das ist eine außerordentliche Kündigung:
Sofort Kündigen mit nennung des Grundes (wie oben beschrieben, abmahnung, ...) und hinweis auf Widerspruchsrecht. (§574)
Eine Kündigung nach s.o( bis 3.des Monats) ist zum ende des übernächsten Monats gültig. §573d
Ob ein RA das schneller schafft????? Vielleicht kann er noch mehr Schadensbegrenzung betreiben...
louk
In solchen Fällen schaffen die RA und Gerichte nur eines. Zusätzlich nicht eintreibbare Kosten. Denn wo nix zu holen ist, holen die auch nix mehr raus und machen sich nur noch selber ordentlich auf meine Kosten die Taschen voll. Bin bisher damit bestens gefahren eine möglichst einvernehmliche Schlichtung anzustreben.
Zukünftig werde ich mir die Mieter genauestens anschauen. Das haben sie dann halt davon.
Baerchichi
Ich hätte jetzt nochmal ne Frage zum eigentlichen Thread mit den zuwenigen Quadratmetern.
Wenn ich eine Rückzahlung einklage aufgrund der fehlenden Quadratmeter, welche ich selbst aufgemessen hab, und meine Vermieterin dann einen fachmänisches Gutachten fordert....wer hat dann die Kosten dieses Gutachtens zu tragen? Wer ist denn in der Beweispflicht?
Ich sags euch, ich meld mich noch diesen Monat beim Mieterschutzbund an, echt <!-- s --><!-- s -->
capo
Derjenige, der 'verliert'. Sollten die qm stimmen, muss der Mieter zahlen, da der Vermieter nicht bestraft werden darf (sozusagen) stimmen sie nicht mit den Zahlen im Mietvertrag: der Vermieter.
Gast
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu....
für welchen Zeitraum kann man Rückwirkend zuviel gezahlte Miete bei falscher Größenangabe, wie hier in diesem Fall, zurück gefordert werden ?? Gibt es da Verjährungsfristen und wenn ja, wie werden diese berechnet ?
Gruß Hotte