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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
weiß nicht ob sich da jemand auskennt,aber vielleicht kann man mir hier ja mal tips geben???
also,im november 2003 sind wir in eine angeblich 105qm wohnung eingezogen,der balkon sollte im frühjahr gebaut werden,balkontüre ist vorhanden....
tja,bis heute ist der balkon nicht vorhanden und wir erfuhren ( da wir zum 30.06. ausziehen )durch die neue wohnungsanzeige das der balkon erst 2007 geplant sei!!!
auf grund dieser tatsache dachten wir das unser vermieter auf uns zu kommt und mal einen vorschlag macht wie er uns einmal entgegen kommt,da wir ja auch schon 19 monate für ´nen balkon mitbezahlt haben.....dem war nicht so,wir schrieben ihm das wir dann auch nicht bereit sind die miete für juni zu zahlen,folgedessen drohte er uns samstag 28.05.05 um 5.45uhr an der wohnungstüre das wenn wir die miete nicht zahlen er uns zwar ausziehen lässt aber er die möbel als pfand hier behalten würde...
wir haben die wohnung nun ausmessen lassen da die qm zahl zu bezweifeln war...
es kam jetzt heraus das die wohnung keine wie im mietvertrag angegebene 105qm,sondern nur 84,82qm hat (in den 84,82qm sind 2qm messtoleranz)wir habe also das recht die mite zu mindern....
er droht trotzdem weiter das er die möbel einbehält....
er hat jetzt vom mieterbund eine aufforderung bekommen die angefallene zuvielgezahlte miete in höhe von 2277,00€ bis 30.06.05 zu zahlen,ansonsten würde es gerichtlich weiter gehen....
jetzt sind wir aber trotzdem NICHT bereit die miete für juni zu zahlen,da er ja doch eigentlich bei uns in der schuld steht...oder???
können wir das?habe zur zeit das gefühl das der mieterverein von den fragen genervt ist...deshalb wende ich mich hier an euch....
wäre lieb wenn jemand etwas wüsste....
unter anderem ist er hingegeangen und hat den nachmietern mitgeteilt das sie das geld von dem abgekauften laminat nicht an uns sondern an ihn auszahlen sollen,da wir bei ihm mietschulden haben(wir hatten 150€ einbehalten,rechlicherweise)das ist doch unverschämt...oder???
Stichwörter: kleiner + wohnung

13 Kommentare zu „wohnung 23% kleiner...”

capo Experte!

Wer die Miete vollständig einbehält ist fristlos kündbar. Die Forderungen an den Vermieter haben mit der Forderungen aus der zuviel gezahlten Miete nix zu tun. Ihr könnt nur folgendes machen.
Bisherige Grundmiete durch die bisherigen angenommenen qm
neue qm-Zahl x den errechneten qm-Preis ergibt die zuzahlende Miete.
+Betriebskosten...

Das Kündigt ihr an, ab wann die gezahlt wird und gut is.
Eine Einbehaltung der vollen Miete ohne Ankündigung ist unzulässig.

Ihr werdet dann wohl die Wohnung verlieren (mit den Möbeln).

Die sache mit dem Laminat geht nicht. Die Nachmieter haben an euch zu zahlen. Das ist schließlich euer Besitz. Er versucht nur, an sein Geld zu kommen...aber so nicht!!!

Gruß,
Capo

Baerchichi aktiver Benutzer

Hab auch noch ne Frage....die Toleranzgrenze um überhaupt was geltend zu machen sind ja 10%
Wenn jetzt also meine Wohnung 25% weniger qm hat als angegeben muss die Vermieterin dann die vollen 25% erstatten oder nur 15%?

capo Experte!

25%

louk

Hallo,

hab ein schwieriges Problem. Der Mieter meiner Eigentumswohnung ist mit der Mietzahlung im Rückstand (knapp 3 Mietzahlungen). Seine finanzielle Situation ist sehr angespannt und er hat zusätzlich unberechtigt Leistungen vom Arbeistamt bezogen, die zurück zu zahlen sind sowie diverse Schulden. Es ist nicht zu erwarten, dass er mit der Mietzahlung hinterher kommen wird.

Da ich auf die Mietzahlungen angewiesen bin wegen Zins, Tilgung und vorrauszahlung der Nebenkosten, kann ich es mir nicht leisten auf die Miete zu verzichten, so dass mir nichts anderes übrig bleiben wird als Ihm zu kündigen. Leider ist der Mieter seit anfang April unauffindbar und Er war seit dem auch nicht mehr in der Wohnung. Der Briefkasten läuft schon über.

Eigentlich möchte ich eine einvernehmliche Lösung, mit der beide Seiten leben können. Aber so geht es auch nicht weiter, mit der Wohnung habe ich noch nie einen Cent verdient.

Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich?


Sorry, das ich diesen Beitrag hier mit reinhänge, aber aus irgendeinem Grund erstellt das Forum keine neuen Beiträge für mich.

capo Experte!

1.Variante:
Abmahnung
fristlose Kündigung wegen Vertragsverletzung (alle bisherigen Mietzahlungen aufführen und den geschuldeten Betrag)
[wo ist die Kaution?]
übernächsten Monat ist die Wohnung frei.

2.Variante
monatelang auf Geld warten
vor Gericht die Forderungen einklagen
Pfändungen abwarten
fruchtlose Pfändung
trotz weiteren Monaten immer noch kein Geld
Mieter unauffindbar.

Ich nenne solche Mietforderungen "Abschreibungen" offiziell nennt man das Erlösschmälerungen oder uneinbringlich. Das ist das Vermieterrisiko.
Allgemein kann man von 10% uneinbringlichen Mieten ausgehen.
Das Geld ist futsch.

louk

Danke für die Antwort. Wenn ich die Kündigung zustelle, dann per Einschreiben oder wie stelle ich rechtlich sicher, dass sie zugestellt ist? Auf eine Annahmebestätigung brauche ich nicht zu setzen wenn der Mieter unauffindbar ist.

Und mal angenommen die Kündigen wird rechtswirksam, was ist dann mit den Gegenständen, die noch in der Wohnung sind? Kann ich die auf dem Sperrmüll entsorgen (sind eh nicht mehr wert als Sperrmüll)?

Drittes Problem ist der Hausschlüssel. Der gehört zu einer Schliessanlage. Wenn ich den nicht wiedersehe, müssten theoretisch einige Schlösser ausgetauscht werden die ziemlich teuer sind. Dann muss die Wohnung auch noch renoviert werden aber das ist dann ein anderes Kapitel. Die Kosten bleiben wohl an mir hängen.

capo Experte!

Da eine außerordentliche Kündigung erfolgt, reicht die normale Zustellung. Am besten als Einschreiben.

Kosten, die durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe der Mietsache entstehen, zahlt der Mieter. ( :D Sorry, aber so ist die Lage)
Soll heißen: Wenn der Schlüssel nicht zurückwandert, muss der Mieter alle Kosten (Schließanlage, Räumung, Miete für Möbellager,...) tragen.

Die Möbel und sonstigen Gegenstände mußt Du 6 Monate für den Mieter aufbewahren. Danach stehen sie dir zu.
Auch wenn es verlockend ist, die Möbel dürfen nicht verwertet werden. (oder verschrottet)

Sorry, aber als Vermieter mußt du die Schieflage der Rechtssprechung auf dich nehmen. Jetzt wird klar, warum der Mietspiegel so hoch ist. Alle fleißigen und regelmäßigen Mietzahler müssen das mittragen.
Wenn du die Miete zu knapp kalkuliert hast, bist du vielleicht ein guter Vermieter, aber Gewinn ist nicht...
Das hat einige Vermieter schon den Offenbarungseid gebracht...

Gruß,

Capo

louk

Danke für die Antwort.

Mit dieser Wohnung werde ich niemals auch nur einen Cent verdienen. Das habe ich mir eh schon abgeschminkt. Da müsste es schon eine Hyperinflation geben.
Für mich geht es nur noch um Schadensbegrenzung.

<b>Kann ich die Kündigung fristlos aussprechen oder muss ich Fristen einhalten?</b>

Mietspiegel anheben oder quasi nach Basel II vorgehen führt bei einem System das gekippt ist eher noch schneller zu ausfällen. Der Trend ist deflationär und die Leute haben immer weniger Kaufkraft.
Wird z.B. ein Unternehmen downgerated, muss es deutlich mehr Zinsen zahlen wenn es Anleihen ausgeben will um Kapital zu erhalten. Ist es mal auf Junkbondstatus angelangt, ist es wie ein Genickbruch. Die hohen Zinsen geben den Rest. Ford und GM haben den Hals schön in der Schlinge drin, die sich jetzt immer weiter schliessen wird.

Eine Wohnung zu vermieten ist wie russisches Roulett. Der Mietspiegel kann garnicht hoch genug sein, um den Ärger und die drohenden Verluste auszugleichen. Mich ko..zt das Thema Vermietung schon lange an. Eigentlich will ich damit nichts mehr zu tun haben. Wenn ich für die Wohnung einen halbwegs vernünftigen Preis erzielen würde, wäre sie schon längst verkauft. Wenn das so weiter geht, lasse ich die Wohnung leer stehen und hab wenigstens meine Ruhe.

capo Experte!

Tja, wenn die Mieter nicht wären, wäre das vermieten ein Kinderspiel.
ich kann das Wort Mietminderung nicht mehr hören. Bei manchen Gründen kann man nur noch lachen, aber das ist auch nur Galgenhumor.

Was D macht groß gemacht hat, streitet sich jetzt vor Gericht....
...und da sind die Wartezeiten langeeeeeee....

Das ist eine außerordentliche Kündigung:
Sofort Kündigen mit nennung des Grundes (wie oben beschrieben, abmahnung, ...) und hinweis auf Widerspruchsrecht. (§574)

Eine Kündigung nach s.o( bis 3.des Monats) ist zum ende des übernächsten Monats gültig. §573d

Ob ein RA das schneller schafft????? Vielleicht kann er noch mehr Schadensbegrenzung betreiben...

louk

In solchen Fällen schaffen die RA und Gerichte nur eines. Zusätzlich nicht eintreibbare Kosten. Denn wo nix zu holen ist, holen die auch nix mehr raus und machen sich nur noch selber ordentlich auf meine Kosten die Taschen voll. Bin bisher damit bestens gefahren eine möglichst einvernehmliche Schlichtung anzustreben.
Zukünftig werde ich mir die Mieter genauestens anschauen. Das haben sie dann halt davon.

Baerchichi aktiver Benutzer

Ich hätte jetzt nochmal ne Frage zum eigentlichen Thread mit den zuwenigen Quadratmetern.
Wenn ich eine Rückzahlung einklage aufgrund der fehlenden Quadratmeter, welche ich selbst aufgemessen hab, und meine Vermieterin dann einen fachmänisches Gutachten fordert....wer hat dann die Kosten dieses Gutachtens zu tragen? Wer ist denn in der Beweispflicht?
Ich sags euch, ich meld mich noch diesen Monat beim Mieterschutzbund an, echt <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

capo Experte!

Derjenige, der 'verliert'. Sollten die qm stimmen, muss der Mieter zahlen, da der Vermieter nicht bestraft werden darf (sozusagen) stimmen sie nicht mit den Zahlen im Mietvertrag: der Vermieter.

Gast Experte!

Hallo, ich habe da mal eine Frage zu....

für welchen Zeitraum kann man Rückwirkend zuviel gezahlte Miete bei falscher Größenangabe, wie hier in diesem Fall, zurück gefordert werden ?? Gibt es da Verjährungsfristen und wenn ja, wie werden diese berechnet ?

Gruß Hotte

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