fin
Das ist eine Menge Durcheinander und die Zeit drängt.
Den Maklervertrag würde ich noch nicht wegwerfen, sondern behalten. Am Montag würde ich gleich zum Anwalt gehen, der den Makler und Vermieter anruft oder zumindest anschreibt. M.E. ist der Makler hier schadensersatzpflichtig für eine unwahre Behauptung. Ist auf der anderen Seite wieder schwierig wenn der Makler Euch nur mündlich eine neue Ausstattung versprochen hat.
Eine Reinigung sollte selbstverständlich sein und die würde ich auch verlangen. Wird diese abgelehnt würde ich auf Kosten des Vermieters die Wohnung reinigen lassen, wenn auf Anmahnung nichts passiert.
Die Anmahnung würde ich aber einen Anwalt machen lassen, sonst passiert ewig nichts. Den Anwalt auch fragen, inwieweit er Chancen sieht von diesem Mietvertrag noch zurückzutreten.
Angelof
Hi,
erstmal danke fuer die antwort.
Also zuruecktreten vom Mietvertrag erst mal ausgeschlossen, da wir die Wohnung brauchen.
Die Kueche steht ja im Mietvertrag bereits drin, aber was genau heisst das dann fuer uns? Hauptsache Kueche egal in welchem Zustand? Oder gibt es da Konditionen die dem Vermieter vorschreiben wie in etwa die Kueche bzw die ganze Wohnung auszusehen hat?
Uns wurde ja gesagt sie wird noch gesaeubert und hergerichtet. Aber es hat sich ueberhaupt nichts getan nach der Erstbesichtigung. Heisst das jetzt Pech fuer uns? "Vermietet wie gesehen?" was koennen wir denn sonst noch machen?
Einen Anwalt koennen wir uns im Moment nicht leisten. Wie sieht es denn mit einem Gutachter oder so aus der sich das mal anschaut?
Koennen wir eigentlich mietverminderung beantragen, wenn der Kuehlschrank nicht bis zum ersten August wie versprochen eingebaut ist?
MFG
Angelof