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Rückzahlung von Arbeitgeberleistungen zur Vermögensbildung
Arbeitgeber können sich in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen vorbehalten, freiwillige Leistungen zur Vermögensbildung von ihren Arbeitnehmern zurückzufordern, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Betrieb ausscheiden. Das Landesarbeitsgericht Köln hielt einen Zeitraum von fünf Jahren durchaus noch für angemessen.
Das Gericht sah eine derartige Rückzahlungsverpflichtung auch deshalb für gerechtfertigt an, weil der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum noch nicht über die Ersparnisse hätte verfügen dürfen und somit durch die Rückerstattung des Arbeitgeberanteils sein sonstiges Vermögen nicht belastet wäre.
Urteil des LAG Köln
5 Sa 818/02
Handelsblatt vom 28.05.2003