Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem, meine Wohnung habe ich fristgerecht 3 Monate zuvor gekündigt, jedoch stellte sich nun heraus dass ich dort noch einen Monat länger wohnen muss. Der Vermieter meinte dann auf meine Anfrage, dass ich dann wieder die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müsse. Nun würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe ohne einen Nachmieter finden zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen PlUMPS
Stichwörter: früh + gekündigt + monat + wohnung

5 Kommentare zu „Wohnung gekündigt, jedoch 1 Monat zu früh”

Susanne Experte!

Naja, Du musst die Wohnung verlassen, da gibt's gar nichts.

PlUMPS

Hallo ich bins nochmal,

ich bin dem Rat von Susanne gefolgt und habe die Mietwohnung zum 01.09.2007 komplett geräumt und gesäubert. Anschließend habe ich dies meinem Vermieter mitgeteilt. Nun kam kürzlich ein Brief dass die Übergabe am 30.10.2007 erfolgt und dass ich für diesen Monat Miete zu zahlen hätte, obwohl mein Vermieter keinen Übergabetermin zum 31.08.2007 vereinbart hat.

Bin ich nun verpflichtet für diesen Monat zu zahlen oder ist mein Vermieter im Unrecht?

Ich würde mich über Ratschläge sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen PlUMPS

Susanne Experte!

Sorry, was steht denn eigentlich in Deiner Kündigung?
Und: Hast Du den Vermieter informiert, dass Du die Wohnung fristgerecht verläßt und eine Übergabe nötig ist???

PlUMPS

In meiner Kündigung steht, dass die Wohnung zum 31.08.2007 gekündigt wird.
Mündlich gefragt ich ich den Mietvertrag um eien Monat verlängern kann hab ich circa 2 Wochen vor Ende des Mietvertrags, am 30.08.2007 habe ich dann nocheinmal per Telefon nachgefragt ob es denn nun möglich wäre, worauf es dann hieß die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Deshalb bin ich dann am 31.08 / 01.09. sofort aus der Wohnung raus.

Gruß PlUMPS

Susanne Experte!

Du bist fristgerecht ausgezogen, der VM wollte Dir keine Möglichkeit zur Übergabe geben, damit ist es sein Problem.

Deine Kündigung war von Anfang an gültig, eine Kündigung kann man nicht zurückziehen! Demnach hat sich auch das Ende der Kündigungsfrist nie geändert. Auf Deine Nachfrage, einen MOnat länger zu bleiben, wurde Dir negativ geantwortet, demnach hast Du dir überlegt pünktlich auszuziehen und das auch dem Vermieter mitgeteilt.

Bezüglich Deiner Nachfrage teilte Dir Dein Vermieter mit, die 3 Monate frist würden dann erneut laufen. Das ist Blödsinn, damit macht er sich seine Gesetze selbst, es sei denn: Er will Dir unterstellen, dass damit ein neuer, mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Demnach würde es einer erneuten Kündigung bedürfen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.