Susanne
Handelt es sich um eine Nebenkostenabrechnung???
Chris2907
Da die Rechnungs Pos. NK-Abrg.02 lautet, gehe ich sehr stark
von einer Nebenkostenabrechung aus !! Mehr steht in der Rechnung
nicht.
Susanne
Nein, angefallene Kosten aus 02 kann er nicht mehr fordern. Es gab nie eine richtige Abrechnung?
Chris2907
Diese Rechnung kam völlig unerwartet ins Haus geflattert und wie
gesagt, habe ich vorher nie eine Rechnung diesbezüglich erhalten.
Auch habe ich keine weiteren Anschreiben bekommen, aus denen
hervorging, dass eine Restschuld offen ist. Könnten Sie mir evtl.
mitteilen, wie die genaue Rechtslage ausschaut, evtl. Gesetzestexte??
Susanne
Nein, kann ich nicht, da Du offensichtlich nicht erklären kannst, worum es sich überhaupt handelt.
Ist es eine alte Abrechnung?
Ist es eine Rechnung, wenn ja, über welche Kosten aus 2002?
Ist es evtl. eine Mahnung über eine nicht beglichenes Nachzahlung aus 2002 oder aus der Abrechnung aus 2002?
Wenn Du das nicht beantworten kannst, ruf Deinen ehemaligen Vermieter an und lass Dir von dem erklären, was er will!!!