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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen,

meine Freundin bekam am 10.01.2006 eine Rechnung Ihres ehemaligen
Vermieters, bei welchem Sie schon seit 3 Jahren nicht mehr wohnt.
Als Pos. der Rechnung wird NK-Abrg.02 angegeben, die fälligkeit der
Rechnung lautet seit 21.11.2003. Bemerken muss ich noch, dass dies
die erste Rechnung für diese Abrechnung ist, es gingen keine Rechnungen
vorraus. Der Rechnungsbetrag ist zwar gering, aber trotzallem stellt
sich für mich die Frage, ob diese Rechnung noch bezahlt werden muss,
oder ob die Forderung des Vermieters schon verjährt ist ??
Mir wäre sehr geholfen, sollte jemand evtl. auch den Gesetzestext für
mich haben. bzw. auch einen Link dorthin ?!

Christian
Stichwörter: ok + nebenkostenabrechung

5 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung ok ???”

Susanne Experte!

Handelt es sich um eine Nebenkostenabrechnung???

Chris2907

Da die Rechnungs Pos. NK-Abrg.02 lautet, gehe ich sehr stark
von einer Nebenkostenabrechung aus !! Mehr steht in der Rechnung
nicht.

Susanne Experte!

Nein, angefallene Kosten aus 02 kann er nicht mehr fordern. Es gab nie eine richtige Abrechnung?

Chris2907

Diese Rechnung kam völlig unerwartet ins Haus geflattert und wie
gesagt, habe ich vorher nie eine Rechnung diesbezüglich erhalten.
Auch habe ich keine weiteren Anschreiben bekommen, aus denen
hervorging, dass eine Restschuld offen ist. Könnten Sie mir evtl.
mitteilen, wie die genaue Rechtslage ausschaut, evtl. Gesetzestexte??

Susanne Experte!

Nein, kann ich nicht, da Du offensichtlich nicht erklären kannst, worum es sich überhaupt handelt.
Ist es eine alte Abrechnung?
Ist es eine Rechnung, wenn ja, über welche Kosten aus 2002?
Ist es evtl. eine Mahnung über eine nicht beglichenes Nachzahlung aus 2002 oder aus der Abrechnung aus 2002?
Wenn Du das nicht beantworten kannst, ruf Deinen ehemaligen Vermieter an und lass Dir von dem erklären, was er will!!!

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