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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vor einiger Zeit versendete mein Vermieter an alle Mieter seiner Liegenschaft Erhöhungsverlangen aufgrund der (nicht bewiesenen) angeblich höheren ortsüblichen Vergleichsmiete. Da diese Begehren fehlerhaft waren und einige Mieter widersprachen, wurde das Verlangen den widersprechenden Mietern gegenüber als gegenstandslos zurückgenommen, bei den Mietern, die zugestimmt haben, wurden deren Mieten jedoch erhöht.

Nach einiger Zeit bekamen die dem ersten Begehren widersprechenden Mieter erneut ein Mieterhöhungsverlangen zugestellt - diesmal mit Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters. Dabei handelte es sich um die Wohnungen, deren Mieten der Vermieter im Zuge des vorangegangenen, teilweise zurückgenommenen Verfahrens erhöht hatte. Ist das rechtens ???

2 Kommentare zu „Zustimmung bei unwirksamen Mieterhöhungsbegehren wirksam ?”

Susanne Experte!

Der Trick ist gut.... <!-- s :D --><!-- s :D -->

Wenn das so beweisbar ist, würde ich damit ganz schnell zum RA!

Gast Experte!

Würde mal sagen ist so ok.
Wenn die Mieter der Erhöhung zustimmen sind sie es selber Schuld.
Und der Vermieter kann durchaus Vergleichsmieten aus dem eigenen Haus zur Erhöhung heranziehen!

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