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Vor einiger Zeit versendete mein Vermieter an alle Mieter seiner Liegenschaft Erhöhungsverlangen aufgrund der (nicht bewiesenen) angeblich höheren ortsüblichen Vergleichsmiete. Da diese Begehren fehlerhaft waren und einige Mieter widersprachen, wurde das Verlangen den widersprechenden Mietern gegenüber als gegenstandslos zurückgenommen, bei den Mietern, die zugestimmt haben, wurden deren Mieten jedoch erhöht.
Nach einiger Zeit bekamen die dem ersten Begehren widersprechenden Mieter erneut ein Mieterhöhungsverlangen zugestellt - diesmal mit Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters. Dabei handelte es sich um die Wohnungen, deren Mieten der Vermieter im Zuge des vorangegangenen, teilweise zurückgenommenen Verfahrens erhöht hatte. Ist das rechtens ???