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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in unserem Mietvertrag steht, dass wir beim Auszug aus unserer Wohnung die
Wohnung zu renovieren haben.

Beim Einzug haben wir die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen,
weil wir die Befürchtung hatten, dass diese Famile die Wohnung nicht fachtgerecht
renoviert, weil die mit ihren Kindern total überfordert waren. Ich glaube kaum, dass
die Wohnung heute so aussehen würde, wenn da die in Hektik schnell ein bisschen
Farbe an die Wand geklatscht hätten.

Wir hatten also die Wohnung vor 18 Monaten komplett fachgerecht renoviert.

Nun wollen wir, ausziehen, und der Vermieter fordert jetzt aber von uns, dass
wir die Wohnung erneut komplett zu streichen haben, obwohl die Wände an
sich noch aussehen wie am ersten Tag.

Welche Möglichkeiten stehen uns jetzt offen?


Gruß

Oliver
Stichwörter: renovieren + wohnung + auszug

3 Kommentare zu „Wohnung renovieren beim Auszug”

Susanne Experte!

Was heißt: der Vermieter forder?

Er kann nur fordern, was im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Klausel, die bei Auszug grundsätzlich eine Renovierung verlangt, ist nichtig.

Was steht im Mietvertrag?

Weiterhin ist nach 18 Monaten Mietzeit nach einem möglichen Fristenplan die kürzeste Frist von 3 Jahren noch nicht abgelaufen. Nach div. BGH Urteilen sind nur Klauseln erlaubt, die sich auf den Zustand der Räume beziehen.

ostoerkel

>Was heißt: der Vermieter forder?
>Er kann nur fordern, was im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Klausel, die bei Auszug >grundsätzlich eine Renovierung verlangt, ist nichtig.
>Was steht im Mietvertrag?

Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug neu zu streichen ist.
Und das haben uns unsere Vermieter auch schon so mitgeteilt, dass wir
beim Auszug neu zu streichen haben, weil es so im Mietvertrag steht.


Weiterhin ist nach 18 Monaten Mietzeit nach einem möglichen Fristenplan die kürzeste Frist von 3 Jahren noch nicht abgelaufen. Nach div. BGH Urteilen sind nur Klauseln erlaubt, die sich auf den Zustand der Räume beziehen.[/quote:e5bd6]

Die Räume sehen an sich aus wie neu gestrichen.


gruss

Oliver

Ghostraider Experte!

Ich mach es mal ganz kurz: Schreib doch mal bitte die ganze Schönheitsreparaturklausel hier nieder damit wir diese mal zu Gesicht bekommen und gezielt antworten können.

Das was Susanne schon geschrieben hat hat schon seine Richtigkeit, nur mit dem was wir dann von Dir in Bezug der Klausel lesen können wird auch deinen letzten Zweifel legen.

Der Vermieter kann nicht einfach fordern.

Anderseits, deshalb die hier die Klausel schreiben, hat die Einzugsrenovierung, die ja auch noch auf eigenen Wunsch selbst durchgeführt wurde keine Auswirkung auf die Endrenovierung, egal wie lange die her ist.
Auswirkung hat dies nur, wenn laut Klausel eine Einzugs und Auszugsrenovierung vom Vermieter gefordert wird.

Also, schreib mal die Klausel hier rein und dann sehen wir weiter.

Gruß
ghost

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