Bladder 11.02.2011 05:42
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann zahlt der Gute gar nichts.
Da wohl ein Mietverhältnis besteht,>und hatte seit dem auch Geld an mich gezahlt.< muss er sich auch an die mündlichen Absprachen halten. Man kann eigentlich immer davon ausgehen, dass zumindest eine Beteiligung an den Nebenkosten erfolgt. Tut er dies nicht, dann ist eine fristlose Kündigung möglich. In Fällen des Zahlungsverzuges ist nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. In jedem Fall schriftlich, z.B. mit der Begründung der fehlenden Zahlungen, Fristsetzung.
Danach kann man auf Räumung klagen.
Es ist für ein solches Forum schwer, mehr als nur eine Richtung aufzuzeigen. Das ist Angelegenheit für einen Fachanwalt.
Serenade 25.02.2011 18:57
Hallo Bladder,
danke, deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Ich habe deinen Rat befolgt und einen Fachanwalt aufgesucht, der meinem Mitbewohner nun die fristlose Kündigung zum 15.03. zustellt, auf Grund Zahlungsverzuges. Hilfsweise auch fristgerecht zum selben Termin, da es sich um ein Untermietverhältnis handelt.
Jetzt heißt es, Reaktion abwarten (davor habe ich ein wenig Angst, ich wohne ja schließlich auch hier) und wenn nichts passiert, dann tatsächlich Räumungsklage.