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Serenade hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zu dem Thema schon viele Beiträge und Antworten gelesen. Leider passte es nie so ganz auf meine Situation. Ich bin nämlich nicht Mieter, sondern Vermieter. Wobei eben kein Mietvertrag besteht. Wie ich bisher gelesen habe, haben auch mündliche Absprachen Gültigkeit. Mein Problem ist, es ist keine seperate Wohnung die ich Vermiete, sondern mein Ex-Freund wohnt noch mit in meinem Haus. Ich habe es vor einem Jahr gekauft und im Mai ist er hier mit eingezogen und hatte seit dem auch Geld an mich gezahlt. Wir haben uns schon beim Umzug getrennt und erst klappte das zusammen wohnen trotzdem einigermaßen. Aber das Verhältnis wurde schlechter und ich wäre froh wenn ich hier meine Ruhe hätte... Außerdem zahlt er seit Anfang des Jahres nicht mehr und macht auch keinerlei Anstallten, das in Zukunft wieder zu tun. Und wenn, dann ist er der Meinung höchstens noch die Hälfte zahlen zu müssen.

Es geht mir gar nicht so sehr darum, das Geld welches er mir schuldet, nachzufordern. In erster Linie möchte ich, dass er auszieht. Aber er weigert sich strickt. Habe ich irgendwelche Rechte und Möglichkeiten? Meist haben die Mieter ja mehr Rechte als die Vermieter. Ist es ein Unterschied, wenn man sich den Wohnraum teilt?

Schon mal danke im Voraus.

2 Kommentare zu „Kündigen ohne Mietvertrag”

Bladder Experte! 11.02.2011 05:42

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann zahlt der Gute gar nichts.

Da wohl ein Mietverhältnis besteht,>und hatte seit dem auch Geld an mich gezahlt.< muss er sich auch an die mündlichen Absprachen halten. Man kann eigentlich immer davon ausgehen, dass zumindest eine Beteiligung an den Nebenkosten erfolgt. Tut er dies nicht, dann ist eine fristlose Kündigung möglich. In Fällen des Zahlungsverzuges ist nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. In jedem Fall schriftlich, z.B. mit der Begründung der fehlenden Zahlungen, Fristsetzung.
Danach kann man auf Räumung klagen.

Es ist für ein solches Forum schwer, mehr als nur eine Richtung aufzuzeigen. Das ist Angelegenheit für einen Fachanwalt.

Serenade 25.02.2011 18:57

Hallo Bladder,
danke, deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Ich habe deinen Rat befolgt und einen Fachanwalt aufgesucht, der meinem Mitbewohner nun die fristlose Kündigung zum 15.03. zustellt, auf Grund Zahlungsverzuges. Hilfsweise auch fristgerecht zum selben Termin, da es sich um ein Untermietverhältnis handelt.

Jetzt heißt es, Reaktion abwarten (davor habe ich ein wenig Angst, ich wohne ja schließlich auch hier) und wenn nichts passiert, dann tatsächlich Räumungsklage.

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