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EDV-Berater grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig
Freiberufler ist u. a., wer eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit ausübt. Im Rahmen der Softwareerstellung ist dies jedoch nur derjenige, der qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise erstellt. Alle anderen auf dem Gebiet der EDV-Beratung Tätigen, sind daher nicht als Freiberufler einzustufen.
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Dies wird damit begründet, dass sich das Berufsbild des Informatikers seit der letzten Grundsatzentscheidung zu dieser Frage Anfang der Neunzigerjahre grundlegend in Richtung Anwendersoftware geändert hat. Die meisten selbstständigen EDV-Experten unterliegen deshalb der Gewerbesteuerpflicht.
Urteil des BFH vom 04.05.2004
XI R 9/03
Pressemitteilung des BFH