Tomraid
Hallo Jorg,
ich sage da einfach nur DU!
Der Grund liegt nahe. Die Eigentümer sind bis auf wenige..nähe Rhein, Donau etc. gegen höhere Gewalt nicht versichert. Dazu ist er auch nicht verpflichtet, da derartige Versicherungsfälle sehr teuer sind.
Wer versichert schon sein Gebäute gegen Erdrutsch, Erdbeben oder ähnliche Vorfälle!
Das einzigste was man jetzt nachträglich machen könnte wäre, ob der Vermieter hier bewusst gegen einen Einbau eines Revisionsschacht mit Sperrklappe sich verhalten hat.
Dieses aber festzustellen ist sehr schwierig.
Könnte man das jedoch irgendwie Beweisen, würde die Gebäudehaftversicherung ggf. für etwaige Schäden aufkommen.
Ihre eigenen Sachen im Keller sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Aber keiner hat in seiner Versicherung eine Elementarklausel eingebaut. Machen Sie es nicht..die Gebühren sind heftig!
MfG
Jorg
Heute waren wir bei unseren Anwalt. Wir haben recht, so der Anwalt!!!
Der Vermieter hätte dafür sorgen müssen, dass das Rohr ordnungsgemäß zu gemacht wird. Da in den letzten Jahren schon 3 mal der Keller überflutet war, hätte er sich schon längst ein Bild der Gefahr machen können.
Die nächste Miete wird um den Wert unsere Waschmaschine gekürzt. Das ist mein Recht.
Der Vermieter muss jetzt auch dafür Sorge tragen, dass die Kellerräume trocken und sauber gemacht werden.
Werden wir mal schauen wenn der Brief von unseren Anwalt dort eintrudelt. <!-- s --><!-- s -->
<!-- s --><!-- s --> Ich werde weiter berichten