Zum 1.4. haben ich einen Mietvertrag unterschrieben. Mündlich wurden umfangreiche Renovierungs und Umbauarbeiten besprochen. Wie es aber aussieht wird die Wohnung zu dem Datum wohl nicht bezugsfertig werden.
Inwiefern haftet der Vermieter dafür? Muss dieser ein Hotel o.ä bezahlen insofern die Wohnung nicht bewohnbar ist ?
1 Kommentar zu „Wohnung zum Termin nicht bezugsfertig”
Susanne
Er muss eine Ausweichwohnung oder ein Hotel finanzieren und den Umzug bezahlen, der von der Ausweichwohnung bzw. dem Hotel fällig wird, müssen Möbel eingelagert werden, geht dies auch zu Kosten des VM.