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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

muss bei der Übergabe einer Mietswohnung beide Vermieter anwesend sein? Vermieter ist ein Ehepaar. Reicht es nicht aus, einem von beiden Zutritt zu der Wohnung zu gewährleisten und gleichzeitig die Übergabe der Wohnung zu tätigen?

Weiß jemand was?

Liebe Grüße
Katinka
Stichwörter: mietübergabe

1 Kommentar zu „Mietübergabe”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

grundsätzlich haben beide Vermieter das Recht, die Wohnung am Ende der Mietzeit abzunehmen.

Unabhängig hiervon sollten Sie selbst mindest einen Zeugen zu der Wohnungsabnahme hinzuziehen. Den Zustand der Wohnung sollten Sie durch aussagekräftiges Fotomaterial belegen, das bestensfalls ebenfalls in gegenwart von Zeugen oder gar von Zeugen angefertigt wurde.

Schließlich empfiehlt es sich, in einem Abnahmeprotokoll die Mängelfreiheit der Wohnung von den Vermietern bestätigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

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