RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
grundsätzlich haben beide Vermieter das Recht, die Wohnung am Ende der Mietzeit abzunehmen.
Unabhängig hiervon sollten Sie selbst mindest einen Zeugen zu der Wohnungsabnahme hinzuziehen. Den Zustand der Wohnung sollten Sie durch aussagekräftiges Fotomaterial belegen, das bestensfalls ebenfalls in gegenwart von Zeugen oder gar von Zeugen angefertigt wurde.
Schließlich empfiehlt es sich, in einem Abnahmeprotokoll die Mängelfreiheit der Wohnung von den Vermietern bestätigen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt