Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohnungsbesichtigung

Um reklamierte Mängel und Instandsetzungsbedarf zu überprüfen, muss dem Vermieter das Recht zur Wohnungsbesichtigung eingeräumt werden. Ansonsten hat er zur Überprüfung des Allgemeinzustands nur alle zwei Jahre das Recht, nach entsprechender Vorankündigung eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen. (LG Stuttgart, Az. 13 S 358/84, aus: ZMR 1985, S. 273; AG Münster, Az. 28 C 6492/99, aus: NZM 2001, S. 1030)

Liegt der begründete Verdacht einer Vertragsverletzung vor, hat der Vermieter auch vor Ablauf der Zweijahresfrist das Recht, die Wohnung zu besichtigen. (AG Rheine, Az. 4 C 668/01, aus: WM 2003, S. 315)

Beim Besichtigungstermin muss sich der Vermieter nach dem Mieter richten und kann einen Samstagtermin nicht ablehnen - auch nicht, wenn für den Verwalter der Samstag kein Arbeitstag ist. (AG Köln, Az. 207 C 213/00, aus: NZM 2001, S. 41)

Fotos während der Besichtigung dürfen nur mit Erlaubnis des Mieters gemacht werden. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 2515/97, aus: WM 1998, S. 343)

Soll mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigt werden, sind einem berufstätigen Mieter drei Besichtigungen im Monat zumutbar, wobei jeder Besuch bis zu 45 Minuten dauern darf. (LG Frankfurt/Main, Az. 2/17 S 194/01, aus: NZM 2002, S. 696)

Der Mieter darf den Kaufinteressenten auf vorhandene Wohnungsmängel hinweisen. (OLG Celle, aus: WM 1991, S. 53 8)
Stichwörter: wohnungsbesichtigung

0 Kommentare zu „Wohnungsbesichtigung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.