forsetis 14.05.2012 18:34
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Forum keine Mietverträge schreiben kann und darf.
Orange25 14.05.2012 18:55
Ich wollte ja nicht unbedingt, dass es hier vorgeschrieben wird. Meine Hauptfrage war, ob man deshalb einen neuen Mietvertrag machen muss oder ob es ausreichend ist, wenn man das als Ergänzung in den alten Mietvertrag einträgt.
mono 15.05.2012 07:21
Die Anferigung eines neuen Mietvertrages ist nicht zwingend notwendig, allerdings wird man auch nicht einfach im alten Mietvertrag etwas handschriftlich ergänzen.
I.d.R. reicht für die gegenständliche Vertragsänderung ein einfacher Nachtrag zum Mietvertrag aus. Gerne nutzen Vermieter allerdings auch die Gelegenheit der Vertragsänderung, dem Mieter einen gänzlich neuen Vertrag anzubieten, beispielsweis wenn im alten Vertrag eine für den Vermieter nachteilige Inklusivmiete vereinbart ist oder die Schönheitsreparaturklauseln mittlerweile unwirksam sind.
Sie müssen sich allerdings keine Gedanken über die Beibringung des Nachtrages machen, da dieser i.d.R. vom Vermieter erstellt wird.
Orange25 15.05.2012 23:17
Vielen Dank!