fsde
Es kann doch nicht sein dass 53 Leute reingucken und niemand hat auch nur eine Idee dazu wie ch mich jetzt verhalten soll... Habe ich etwas falsch gemacht und sollte mich erst "hinten anstellen weil ich neu bin" oder irgendeinen anderen Verhaltenskodex gebrochen?
Mark
BlackTribal
Hi,
kann dir da eigentlich nur raten mal zum mieterschutzbund zu gehen und dich an zu melden.
Sofort mit der Anmeldung steht dir eine kostenlose Rechtsberatung zu.
Meisten geben die Vermieter nach wenn der Anwalt ihnen klar macht, das Sie eine Gesetzesverstoß begehen.
Die Kaution steht dir soweit ich weiß auf jeden Fall zu.
Ob die Höhe der Kosten für die Schließanlage okay sind,
kann dir sicher auch dann der Mieterschutzbund oder der Anwlat sagen.
Gruß Tribal
Gast
Hallo fsde
zu Ihrem “Schlüsselproblem” nachstehende einige Gerichtsurteile (entnommen dem Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes )
“Jeder Mieter ist verpflichtet, Haus- und Wohnungsschlüssel sorgfältig zu verwahren und darauf zu achten, dass sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Ist ein Schlüssel abhanden gekommen, muß der Mieter den Vermieter darüber unterrichten. Den Aufwand für eine notwendige Auswechslung des Schlosses muß der Mieter nur bezahlen, wenn ihn am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft. Dabei genügt es, wenn dem Mieter der Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Als fahrlässig anzusehen ist in der Regel die weit verbreitete Unsitte, außerhalb der Wohnung für Notfälle einen Schlüssel zu “verstecken”, etwa unter der Fußmatte.
Besteht kein Verschulden des Mieters, sind die Ersatzansprüche des Vermieters unberechtigt. Deshalb haftet der Mieter zum Beispiel nicht, wenn ihm in einem Geschäft seine Tasche mit den Schlüsseln trotz ausreichender Bewachung gestohlen wird (Amtsgericht Hamburg WM 99, 687). Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Mieters auf dessen Kosten ein neues Schloss anzubringen, ist unwirksam (Landgericht Hamburg WM 99, 327). Den Austausch des Schlosses muß der Mieter auch nicht bezahlen, wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Das trifft zu, wenn der Schlüssel in einen Fluss gefallen ist (Landgericht Mannheim WM 77, 121) oder wenn ein unehrlicher Finder den Schlüssel nicht zuordnen kann (Landgericht Berlin GE 88, 411; Amtsgericht Kaiserslautern WM 80, 99).
Bei einer Zentralschließanlage ist größte Vorsicht geboten. Hier können alle Mieter im Haus mit einem Schlüssel nicht nur ihre Wohnungstür, sondern auch die Haustür und Türen zu Gemeinschaftsräumen aufschließen. Ein Schlüsselverlust kann teuer werden, weil unter Umständen die ganze Anlage geändert werden muß. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bei Übergabe der Schlüssel auf diese Gefahr hinzuweisen, andernfalls hat er möglicherweise einen Teil des Schadens selbst zu tragen (Amtgericht Bad Schwalbach NJWE-MietR 97, 174). Auch bei einer Schließanlage kann der Vermieter keinesfalls Schadenersatz für den Austausch der Schlösser verlangen, wenn ein Missbrauch des verloren gegangenen Schlüssels durch Unbefugte ausgeschlossen ist (Landgericht Berlin ZMR 2000, 535).”
Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder in irgendeinem Mieterverein Mitglied sind, ist es eine gute Investition, die Kosten für einen Anwaltsbrief zu investieren, gerade vor dem Hintergrund, daß bei einer Schließanlage die bereits über 30 Jahre alt ist die Möglichkeit besteht, ohne Vorlage des Sicherungsscheines für die Schließanlage, bei jedem größeren, gut sortierten (wegen der passenden Rohlinge) Schlüsseldienstes den Schlüssel nachmachen zu lassen.
Gruß
nanda-devi
Die genervte Mieterin
Nur für die Zukunft.Der Schlüssel ist in den Gulli gefallen,als man das Auto aufschließen wollte oder der Schlüssel ist in einen tiefen See gefallen(falls man ein Boot hat)*lol*
In diesen Fällen brauch man gar nichts bezahlen,allenfalls die neuen Schlüssel <!-- s --><!-- s -->