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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Am 01.12 ziehe ich vom Zimmer im Studentenwohnheim in eine richtige Wohnung. Wegen der Kündigungsfrist im Wohnheim, läuft der Vertrag aber erst am 31.01, also 2 Monate nach meinem Auszug aus.

Muss ich für die 2 Monate, in denen ich wohl keine Sekunde im Studentenwohnheim verbringen werde, Nebenkosten zahlen?

Danke im Voraus!
Stichwörter: nachweislich + nk + obwohl + wohnung + betrete

3 Kommentare zu „NK zahlen obwohl ich die Wohnung nachweislich nicht betrete?”

Susanne Experte!

Ja natürlich!

Gast Experte!

Wieso?

Natürlich gibt es gewisse Fixkosten. Allerdings werde ich 0 Liter Wasser, 0 Liter Abwasser, 0 kW Strom und genauso wenig Heizung verbrauchen.

Wäre es nicht "gerechter", die jeweilige Grundgebühren anteilig zu zahlen?

Susanne Experte!

Wenn alles nach Verbrauch verrechnet werden könnte (Verbrauchsmessgeräte) wäre dem ja automatisch so.

Grundsätzlich zahlen Sie Miete und Nebenkosten, weil das im Mietvertrag so vereinbart ist. Der Mietvertrag an sich setzt hier keine Anwesenheit voraus. Man zahlt auch die Miete und Nebenkosten weiter, wenn man im Urlaub ist, einen längeren Krankenhausaufenthalt hat etc.

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