Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Ex-Freund und ich haben unserer gemeisame Wohnung zum 31.07.06 fristgerecht gekündigt.
Bereits Mitte des Monats habe ich "meine" Räume renoviert gehabt und die Schlüssel in der Wohnung gelassen.
Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben und gemeinschaftlich gekündigt.
Ich habe nichts an Kaution gezahlt, deshalb sah ich die Sache für mich als erledigt an, zumal mein Ex-Freund (unter Androhung einer einstweiligen Verfügung) sich bereit erklärt hat, die Wohnungsübergabe zu machen.
Jetzt erhielt mich die sms, dass der Vermieter verlangt, dass ich zur Wohnungsübergabe anwesend bin und zwar am 01.08.06 (gekündigt wurde zum 31.07.06!) um 9.00 Uhr.
Ich bin Ärztin und kann nicht einfach so kurzfristig von der Arbeit wegbleiben, zumal mein Ex-Freund mir gedroht hat und ich ihn wirklich nicht treffen möchte, weil ich Angst vor ihm habe.
Meine Frage nun: Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, an der Wohnungsübergabe teilzunehmen? Auch noch an einem Termin, der mir quasi "vor die Nase" gesetzt wurde?
Ich würde mich wirklich sehr über Information freuen, da ich nicht mehr weiss, was ich tun soll und mittlerweile nervlich am Ende bin.
Vielen Dank für Info/ Unterstützung
MfG, Jirona
Stichwörter: wohnungsübergabe + exfreund

5 Kommentare zu „Wohnungsübergabe nur durch Ex-Freund?”

fin Experte!

Wer ist denn noch länger in der Wohnung wohnen geblieben? Sie oder Ihr Ex-Freund? Natürlich kann aber auch Ihr Ex-Freund Ihre Schlüssel mit abgeben. Müßte er ja auch wenn ein Mieter beispielsweise krank wird.
Rufen Sie den Vermieter an und schildern ihm die Lage. Wenn er unbedingt darauf beharrt Sie bei einem Begehungstermin dabei zu haben, so machen Sie mit ihm allein einen Termin aus, ohne Ex-Freund. Oder nehmen Sie einen Verwandten oder Bekannte mit.

Jirona

hallo fin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber habe ich denn eine Chance, wenn ich mich überhaupt nicht mehr melde?Ich will mit diesem Typen nix mehr zu tun haben!!
Ich hab echt Schiss vor ihm und will nix mehr mit ihm zu tun haben...soll doch alles von der Kaution abgezogen werden (die ich ja nicht gestellt habe).
Was würde denn passieren, wenn ich mich nicht melden würde?
Ich glaube, es könnte evtl. nur ein Trick sein, mich nochmal zu treffen;
er hat schon mal versucht mich zu ködern...

Susanne Experte!

Mit dem Vermieter sprechen, von hier aus kann das doch keiner beurteilen!!!
Wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen kann der VM schon darauf bestehen, mit beiden die Abnahme zu machen.
Andererseits: wenn Du als 2. Hauptmieter im MV stehst und es gibt kein Übernahmeprotokoll, kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen und sich dann auch an Dich wenden, wenn die Kaution ausgeschöpft ist.
Und auch wenn beide als Hauptmieter eingetragen sind, interessiert es den VM nicht, welche Probleme Ihr im Innenverhältnis habt.

fin Experte!

Wegen der Problematik hatte ich doch vorgeschlagen mit dem Vermieter zu reden um mit ihm einen separaten Termin zur Übernahme auszumachen - ohne den Ex-Freund. Nicht verstanden?

Jirona

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich werde also mit dem Vermieter einen separaten Termin ausmachen...
@fin: Natürlich hab ich verstanden, aber das alles hat mich so belastet, dass ich mich am liebsten davor drücken wollte :-) ) Vogel-Strauss-Technik...
Alles Gute Ihnen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.