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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

meine Mutter wohnt zur Miete mitten in Nürnberg in einem Mehrfamilienhaus.
Bis ungefähr Mai hatte sie einen Gasofen mit dem sie die Wohnung heizte.
Sie war die letzte Mieterin in dem Haus bei der die Wohnung noch nicht renoviert war.
Im Mai musste sie dann für 14 Tage die Wohnung verlassen und der Vermieter (hat mehrere Häuser in Nürnberg)
renovierte die Wohnung grundlegend, u.a. kam iene Zentralheizung rein.

Nun kam die erste Jahresabrechnung. Darin konnte ich erkennen, dass die Heizkosten gar nicht
dem tatsächlichen Verbrauch meiner Mutter entsprechen, sondern der Verbrauch des ganzen Hauses
Anteilig auf die Quadratmeter der Mietwohnungen und Nutzdauer der Heizung runtergebrochen und
verrechnet werden.

Meine Frage nun: ist das Zulässig? Ich weiß das andere Kosten (Wasser, Müllabfuhr..) auch "pro Haushalt" abgerechnet
werden, aber bei Heizkosten find ich das schon fraglich. Ich könnte das ganze Jahr gar nicht Heizen und müsste trotzdem
zahlen? Umweltbewusstes verhalten zahlt sich so zudem gar nicht aus, weil ich ja keinen Einfluss auf das HGeizverhalten meiner Nachbarn habe.

Danke schonmal für die Antworten!

Grüße
Stichwörter: anteilig + heizkosten

1 Kommentar zu „Heizkosten Anteilig?”

BK-Mann Experte!

Hallo,

zulässig ist das was im Mietvetrag steht.

Es kommt auch schon einmal vor, wenn keine Verdunsterröhrchen etc vorhanden sind, dass hier komplett nach m² abgerechnet wird. Ist aber nur einmalig möglich (Wenn mehr als 25% des Verbrauchs geschätzt werden muss)da hier die HeizKV gilt.

Jedoch wird fast immer im Verhältnis Wohnfläche / Verbrauch abgerechnet 30 / 70 oder 40 / 60 oder 50 / 50. Nur in den seltesten Fällen wird zu 100% nach Verbrauch gerechnet.

Gruß

BK-Mann

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