Bladder 15.11.2011 18:40
Die Rückgabe ist an keine Uhrzeit gebunden. Sie muss nur bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt sein. Dazu § 546 BGB.
Dazu gehört, dass der Mieter dem Vermieter einen Übergabetermin nennt, der innerhalb des Mietverhältnisses liegt. Die Wohnung ist in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (z.B. Schönheitsreparaturen), zu räumen und die Schlüssel sind zu übergeben.
Sollte der Vermieter aber Mängel beanstanden, so muss er dem Mieter Gelegenheit zur Behebung geben. Für die Verzögerung über das Mietende hinaus, kann der Vermieter nach § 546a BGB Entschädigung verlangen.