Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
So habe ein großes Problem mit meinem Wg- Zimmer .... denn ich komme nicht mehr davon los ...
Habe letztes jahr mit zwei freunden eine 3er WG gemietet. Im vertrag ist jeder Mieter einzeln aufgeführt und die Kündigungsfrist ist auf ein jahr beschränkt ...... dies erschien mir ziemlich lang verwunderte uns aber ansontsen nicht weiter, da es mehrere Mietparteien (Studenten WGs) in diesem haus gibt und wir dieses jahr auf jeden Fall diese Wohnung nutzen wollten ....
So ich konnte allerdings aus überraschenden Gründen den sichergeglaubten Studienplatz nun nicht annehmen und hatte somit ein Wg zimme rmit kündigungsfrist von einem jahr was ich nicht mehr nutzen konnte ....
ICh also zum Vermieter der mir sogar die Option zusagte das ich aus dem vertrag treten kann, wenn ich ihm einen Nachmieter stelle (was auf seinem entgegenkommen beruhte und so nichtmals im Mietvertrag stand.
Problem ist allerdings das ich nun in 4 Monaten keinen Nachmieter gefunden habe, da diese immer äußerst abgeschreckt sind von der einjährigen Mietdauer (der Nachmieter müsste den selben Vertrag unterschreiben) in einer WG mit 2 anderen die ja praktisch für sie "unbekannte" sind .... was ich auch sehr gut verstehen kann!!!!

Meine Frage ist nun, ob diese Vertragsform... vor allem in der Laufzeit so überhaupt statthaft ist. Ich könnte nämlich erst nach einem jahr eine kündigung einreichen und dann laufen nochmals 3 monate frist bis ich aus dem Vertrag bin !
Und die Hoffnung einen nachmieter zu finden gebe ich langsam auf ..
Stichwörter: wgzimmer

3 Kommentare zu „WG-Zimmer”

Joshy

Hab noch eine Zusatzfrage: Im Mietvertrag steht (auf einem Zettel den der vermieter selbst angeheftet hat)
"Der Mietvertrag kann vor dem 30.12.06 nicht gekündigt werden"
was exakt dem Einjährigen Mietverhältnis entspricht.....
Heißt das nun, das ich bereits am 30.9.06 meine Kündigung absenden kann und somit meine letzte mietzahlung am 30.12.06 tätigen muss.... oder kann ich meine Kündigung erst zum 30.12.06 aussprechen(absenden) und muss dannach noch 3 Monate (normale Frist) Weiterbezahlen?!?!?!
Wie gesagt der Zettel ist extra angeheftet und somit wird darauf nicht im Mietvertrag eingegangen .... und im BGB finde ich auch nichts dazu!

Joshy

Keiner ne Ahnung?

CarpeDiemHN

Ein handgeschriebener Zettel an einem Vertrag?! Wenn nichts im Mietvertrag steht und du nicht den Zettel unterschrieben hast dann hat dein Vermieter ja nichts in der Hand. Entweder du bist dreist und rufst mal deinen Vermieter an und fragst wo im Mietvertrag die entsprechenden Zeilen aufgeführt sind und er auf den Zettel hinweißt dann stell dich dumm oder nehm es hin. Diese Studentenabzocke ist ja unglaublich.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.