Joshy
Hab noch eine Zusatzfrage: Im Mietvertrag steht (auf einem Zettel den der vermieter selbst angeheftet hat)
"Der Mietvertrag kann vor dem 30.12.06 nicht gekündigt werden"
was exakt dem Einjährigen Mietverhältnis entspricht.....
Heißt das nun, das ich bereits am 30.9.06 meine Kündigung absenden kann und somit meine letzte mietzahlung am 30.12.06 tätigen muss.... oder kann ich meine Kündigung erst zum 30.12.06 aussprechen(absenden) und muss dannach noch 3 Monate (normale Frist) Weiterbezahlen?!?!?!
Wie gesagt der Zettel ist extra angeheftet und somit wird darauf nicht im Mietvertrag eingegangen .... und im BGB finde ich auch nichts dazu!
Joshy
Keiner ne Ahnung?
CarpeDiemHN
Ein handgeschriebener Zettel an einem Vertrag?! Wenn nichts im Mietvertrag steht und du nicht den Zettel unterschrieben hast dann hat dein Vermieter ja nichts in der Hand. Entweder du bist dreist und rufst mal deinen Vermieter an und fragst wo im Mietvertrag die entsprechenden Zeilen aufgeführt sind und er auf den Zettel hinweißt dann stell dich dumm oder nehm es hin. Diese Studentenabzocke ist ja unglaublich.